„Rien ne va plus“: Die Hälfte aller Spielhallen muss schließen

Es hat sich ausgespielt: Eine Gesetzesänderung sorgt für Kahlschlag unter den Automatenspielhallen | Foto: Fotolia Lsantilli
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(mi). „Rien ne va plus“ - nichts geht mehr. Der bekannte Satz aus dem Roulette könnte bald für diverse Automatenspielhallen auch in den Landkreisen Harburg und Stade gelten. Sie müssen schließen. Der Grund ist eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrags aus dem Jahr 2012, die ab Juli diesen Jahres Anwendung findet.

Karenzzeit endet: In Buchholz müssen sechs von neun Hallen schließen

Die Gesetzesänderung legt fest, dass zwischen zwei Spielhallen ein Mindestabstand von 100 Metern liegen muss. Außerdem dürfen sie nicht mehr als zwölf Automaten gleichzeitig betreiben. Um sich auf die neue Rechtslage einzustellen, räumte der Gesetzgeber Spielhallenbetreibern allerdings eine fünfjährige Karenzzeit ein. Ab Juli machen die Behörden jetzt ernst. Die Auswirkungen der Gesetzesänderung dürften in vielen Kommunen dann deutlich erkennbar sein. In Buchholz zum Beispiel müssen laut Stadtsprecher Heinrich Helms sechs von neun Spielhallen schließen. Ähnlich sieht es in Winsen aus. Sprecher Theodor Peters teilte mit, die Luhestadt müsse sieben von elf Spielhallen dicht machen. In Buxtehude sind nach Aussage der zuständigen Abteilung drei von insgesamt neun Glücksspielbetrieben betroffen.
Können sich die Betreiber bzw der Betreiber nicht einigen welche Spielhalle geschlossen werden soll, entscheidet - welch Ironie - das Los.

Wenig Spielraum für Härtefalllösungen

Ab Juli müssen die Kommunen durchgreifen, dann gilt die Vorschrift uneingeschränkt. Vorher fand sie nur bei Neueröffnungen Anwendung. Für betroffene Städte und Gemeinden bleibt dabei wenig Spielraum, den Betreibern entgegenzukommen. Zwar sieht das Gesetz beim „Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses“ Ausnahmen vor, doch das dürfte bei Glücksspielbetrieben wohl eher schwer zu begründen sein.

783 Millionen jährlich für die Kommunalen Kassen

Das Verhältnis zwischen Stadtverwaltungen und Glücksspielbranche ist allerdings ambivalent. Die „Zockerbuden“ sind sicher kein Aushängeschild fürs Stadtbild, andererseits spült die Glücksspiel­industrie jedes Jahr über die Vergnügungssteuer laut Automatenspielbranche rund 783 Millionen Euro in die kommunalen Kassen. Zumindest in den Städten Buchholz und Buxtehude sieht man die Auswirkungen der Schließungen auf das Steueraufkommen dennoch gelassen. „Nur weil es weniger Glücksspielorte gibt, gibt es ja nicht automatisch weniger Umsätze“, so Stadt-Sprecher Heinrich Helms. Buchholz rechne trotz der wahrscheinlichen Schließung von sechs Glücksspielstätten mit einer Steigerung bei den Vergnügungsssteuereinnahmen um 70.000 Euro auf dann 470.000 Euro.

Rund die Hälfte alle Spielhallen betroffen / Droht eine Klagewelle?

Sorgen macht den betroffenen Städten demnach weniger das Wegbrechen der Steuereinnahmen als viel mehr die drohenden Klagen der Spielhallenbetreiber.
Hintergrund: Bei den Mindestabstandsregelungen handelt es sich um ein Landesgesetz, die Schließung müssen aber die Kommunen veranlassen. Da gegen ein Gesetz als solches nicht so einfach geklagt werden kann, werden sich betroffene Spielbankbetreiber gegen die Verfügungen der Kommunen wenden. Wehrt sich jeder Betreiber, steht Städten und Gemeinden eine regelrechte Klagewelle ins Haus. Denn nach Schätzung der Landesregierung könnte rund die Hälfte der mehr als 1.900 Spielhallen in Niedersachsen von der Schließung bedroht sein.

Gesetz treibt Spielsüchtige ins Internet

Jens Hauschke, Sprecher des Automatenverbands Niedersachsen, hält diese Schätzungen für realistisch. Der Vertreter der Automatenbranche spricht im Bezug auf die Regelung von einer „absurden Argumentation“. Spielsüchtige würden einfach auf das Internet ausweichen, dort wäre ihr Spiel dann nicht mehr kontrollierbar. Zielführender wären Personenkontrollen und Spielverbote für Süchtige. „Wir sind zur Zusammenarbeit bereit, nur es spricht niemand mit uns“, so Hauschke. Scharf kritisiert er das Losverfahren, es sei ungerecht und rechtlich anfechtbar.

Öltank-Lösung nicht mehr zulässig

Allerdings, ganz unschuldig an der hohen Zahl der Schließungen ist die Branche nicht. Denn oft liegen die Spielstätten zu dicht beieinander, weil ein Betreiber in einem Gebäudekomplex quasi Wand an Wand mehrere separate Spielhallen betreibt. Diese sogenannte „Öltank-Lösung“ war für die Automatenspielbranche jahrelang probates Mittel, um die Begrenzung der Automaten pro Spielbank zu unterlaufen. Anstelle eines großen Betriebes eröffnete man einfach mehrere kleine nebeneinander. Auch dieser örtlichen Häufung will der Gesetzgeber mit den neuen Vorschriften Herr werden.

Jedes Jahr 326 Millionen volkswirtschaftlicher Schaden durch Spielsucht

Laut einer Studie gelten 1,5 Prozent der Jugendlichen in Deutschland als spielsüchtig oder suchtgefährdet. Die Zahl der Spielsüchtigen wird bundesweit auf 436.000 Personen geschätzt. Der geschätzte volkswirtschaftliche Schaden liegt bei rund 326 Millionen Euro pro Jahr. Dazu kommen hohe persönliche Schulden. Laut wissenschaftlichen Untersuchungen sind nur 32 Prozent aller Spieler nicht verschuldet. Alarmierend: 17 Prozent der Betroffenen haben Schulden über 25.000 Euro, sieben Prozent sogar über 50.000 Euro.

Suchtberatung: "Schritt in die richtige Richtung"

Für Andreas Krenz, Leiter der Suchtberatung der Diakonie in Winsen und Buchholz ist das „ein Schritt in die richtige Richtung“. Krenz erklärt: „Je mehr Möglichkeiten es zum Glücksspiel gibt, desto mehr Menschen geraten damit in Kontakt und laufen Gefahr, Suchtproblematiken zu entwickeln.“ Sicher erreiche die Maßnahme nicht unbedingt schwerst Spielsüchtige, Erst- und Gelegenheitsspieler werde der Zugang zum Glücksspiel allerdings deutlich erschwert. Das sei sehr wichtig. Denn - so Krenz - „jeder Süchtige war mal Erstspieler“.

Es hat sich ausgespielt: Eine Gesetzesänderung sorgt für Kahlschlag unter den Automatenspielhallen | Foto: Fotolia Lsantilli
Verspricht satte Gewinne bringt oft Schulden: Spielautomat | Foto: archiv
Redakteur:

Mitja Schrader

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