Sanktion statt Subvention - Wie Bürokraten Naturschutz verhindern

Reinhard Speer auf seinem Feld: Blühstreifen oder Blumenwiesen darf er hier nicht anlegen | Foto: mi
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EU-Bürokratie in Aktion: Warum Grünland-Landwirte für das Anlegen von Blühstreifen bestraft werden

mi. Stelle. "Wenn ich an meinem Feldrand einen Blühstreifen anlege, erhalte ich keine Subvention, sondern Sanktionen." Der Fall des Landwirts Reinhard Speer wirkt wie ein Paradebeispiel dafür, dass die EU mit ihrer Regelungswut und immer neuen praxisfernen Gesetzen aus dem juristischen Elfenbeinturm pragmatischen Naturschutz in der Landwirtschaft erschwert und Landwirten diverse Stolpersteine in den Weg legt.
Reinhard Speer ist Grünland-Landwirt. Auf den rund 250 Hektar, die zu seiner Landwirtschaft gehören, baut er Gräser und Kräuter an, die in den hofeigenen Produktionsanlagen zu Futtermitteln für den Kleintierhandel verarbeitet werden. Obwohl der Grünlandanbau per se eine ökologischere Form der Landwirtschaft darstellt, wollte Reinhard Speer sich darüber hinaus engagieren und an seinen Feldern Blühstreifen anlegen. Wie berichtet, werden Landwirte, die an ihren Feldrändern Wildblumen aussäen und dort auf Spritz- und Düngemittel verzichten durch die EU subventioniert. Je nach Größe und Beschaffenheit der Blühstreifen werden die Blumenwiesen mit bis zu 1.000 Euro pro Hektar gefördert.
"Ich hätte auf meinem Feld einen kilometerlangen Blühstreifen schaffen können", so Speer.
Seine Idee: Durch seine Felder ziehen sich über mehrere Kilometer große Entwässerungskanäle, die regelmäßig ausgebaggert werden. Schlamm und Schlick liegen dann neben den Gräben. Speer muss sie mühsam in den Boden einarbeiten. Warum nicht den Schlamm liegen lassen, bepflanzen und so einen gigantischen Blühstreifen schaffen, dachte sich der Landwirt. Gut, dass Reinhard Speer bevor er seine Pläne in die Tat umsetzte, noch mal bei den zuständigen Stellen nachfragte. Denn dort erfuhr er, dass er keinen Blühstreifen anlegen darf, ihm - sollte er es dennoch wagen - dafür sogar Sanktionen drohen. Denn Blühstreifen dürfen laut Vorschrift nur auf Ackerland angelegt werden. Also auf Böden, die auch zum Anbau von Feldfrüchten genutzt werden dürfen. "Grünland-Bauern ist es somit quasi gesetzlich verboten, sich am Bienenschutz durch Blühstreifen zu beteiligen", so der Landwirt. Dann fügt er verärgert hinzu: "Auf die speziellen Belange von uns Grünland-Bauern wird von denen da oben kaum Rücksicht genommen."
Der erfahrene Landwirt hat ein weiteres Beispiel für eine aus seiner Sicht von Theoretikern und Bürokraten dominierte Agrarpolitik. So sei er gezwungen die Gräser, die er auf einigen seiner Flächen anbaut, regelmäßig unterzupflügen, anstatt sie zu ernten. Nur um dann auf der betroffenen Fläche die gleichen Gräser wieder auszusäen. Hintergrund: Bei den Flächen handelt es sich um Ackerland, auf denen der Landwirt aber kein Getreide, sondern eben Gräser anbaut. Aus bürokratischer Sicht wandelt er so das Ackerland temporär in das ökologisch hochwertigere Grünland um. Soll das Land den Status Ackerland behalten, setzt der Gesetzgeber zwingend voraus, dass die Fläche alle fünf Jahre umbrochen wird. Ansonsten gilt sie dauerhaft als Grünland.
Ulrich Peper von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen erklärt: "Blühstreifen dürfen auf Grünland nicht angelegt werden, weil dafür der Boden umbrochen werden müsste. Das ist aber seit 2008 als Reaktion auf eine Richtlinie der EU durch eine Landesverordnung untersagt." Deswegen sei die Idee von Reinhard Speer, so begrüßenswert sie ist, in der Praxis nicht umsetzbar. Ähnlich sehe es mit dem Erhalt des Ackerstatus' aus. Die Vorschrift sei eigentlich eingeführt worden, um es Landwirten zu erleichtern, auf Ackerland temporär Futterpflanzen anzubauen. Im geschilderten Fall, bei dem dort dauerhaft Futterpflanzen angebaut werden sollen, sei das alle fünf Jahre notwendige Unterpflügen der Ernte sicher nicht das Ziel der Vorschrift, das stelle allerdings nicht ihre Gültigkeit infrage.
Für Reinhard Speer ist das nur ein schwacher Trost. Er bleibt dabei: "Diese Vorschriften werden von Theoretikern gemacht, die keine Ahnung von der Praxis haben."

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Redakteur:

Mitja Schrader

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