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Wolf soll vier Schafe gerissen haben

Hollenstedt
Weitere Windenergieanlagen sollen an Autobahn A1 entstehen

Blick auf einige der Windenergieanlagen aus Richtung Ochtmannsbruch. Beim Bau neuer Anlagen fürchten etliche Bewohner eine "Umzingelung"  | Foto: bim
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  • Blick auf einige der Windenergieanlagen aus Richtung Ochtmannsbruch. Beim Bau neuer Anlagen fürchten etliche Bewohner eine "Umzingelung"
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Neue Windenergieanlagen sollen südlich und nördlich der Autobahn A1 im Bereich von Regesbostel und Halvesbostel errichtet werden. Unter anderem darum geht es in der Sitzung des Umwelt-, Bau- und Ordnungsausschusses der Samtgemeinde Hollenstedt am Mittwoch, 19. Februar 2025, um 19 Uhr im Gemeindehaus Wenzendorf, Zum Sportplatz. Denn dafür müsste der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde entsprechend geändert werden. Auch befasst sich der Ausschuss mit einer Stellungnahme zum Teilprogramm Windenergie des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Harburg und einer Impulsberatung Solar der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN).

Zu den Windenergieanlagen (WEA): Die Betreibergesellschaft PNE AG, Cuxhaven, beabsichtigt, am südlichen Rand der Gemeinden Halvesbostel und Regesbostel im Bereich der Stellheide 250 Meter hohe Windenergieanlagen zu errichten. Diese sollen auf Flächen, die der Landkreis als „Vorranggebiete Windenergienutzung“ im Entwurf des Teilprogrammes Windenergie ausgewiesen hat, entstehen (HOL 02, Gemeinde Halvesbostel/Gemeinde Regesbostel) und TOS 04 (Gemeinde Regesbostel/Gemeinde Heidenau).
Außerdem sollen WEA auf Flächen errichtet werden, die außerhalb dieser Vorranggebiete liegen, die aufgrund des Tabukriteriums „Umfassung von Ortslage“ vom Landkreis nicht weiterverfolgt worden sind.

Die Flächen halten den vom Landkreis Harburg definierten Mindestabstand zwischen Windenergiegebieten und den Ortsteilen mit Wohnnutzung von 900 Metern ein, informiert die Samtgemeinde. Die konkreten Standorte der Anlagen sollen erst im weiteren Verfahren unter Berücksichtigung des Immissions- und des Artenschutzes festgelegt werden. 

Die Gemeinden Halvesbostel und Regesbostel unterstützen die Planung und haben Anträge auf Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und bei der Samtgemeinde Hollenstedt eingereicht, wobei die Gemeinde Regesbostel lediglich eine kleinere Teilfläche des Vorranggebietes HOL 02 nicht in die Änderung des Flächennutzungsplanes übernehmen will.

Bislang sind die betroffenen Bereiche als  „Flächen für die Landwirtschaft“ sowie „Flächen für Wald“ im Flächennutzungsplan darstellt. Zukünftig soll ein „Sondergebiet Windkraftanlage“ dargestellt werden. Die Gemeinden Haövesbostel und Regesbostel könnten auf der Grundlage des geänderten Flächennutzungsplanes Bebauungspläne im Parallelverfahren aufstellen.

Umzingelung von Ortslagen

Einen Teil der Flächen hat der Landkreis wegen der „Umfassung von Ortslagen“ als Vorranggebietsflächen ausgeschlossen. Diese "Umfassungswirkung", man könnte auch sagen "Umzingelung", betrifft Ochtmannsbruch und Heidenau. Diesbezüglich soll es "Einzelfallprüfungen" geben.

Blick auf einige der Windenergieanlagen aus Richtung Ochtmannsbruch. Beim Bau neuer Anlagen fürchten etliche Bewohner eine "Umzingelung"  | Foto: bim
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