Kein Massenquartier für Flüchtlinge: Horneburger Rathauschef weist Spekulationen zurück
jd. Horneburg. Die Nutzung der Horneburger Schützenhalle durch die Samtgemeinde ist offenbar unter Dach und Fach. Nach WOCHENBLATT-Informationen wird die Kommune das Gebäude ab dem 1. März vom Eigentümer, dem örtlichen Schützenverein, pachten. Wie berichtet, soll die Halle vor allem genutzt werden, um Mobiliar und Gebrauchsgegenstände für die Flüchtlingsunterkünfte einzulagern. An den Spekulationen, dass dort eine größere Zahl an Asylbewerbern einquartiert werden soll, ist allerdings nichts dran: Lediglich in die im Gebäude befindliche Wohnung wird eine Handvoll Flüchtlinge einziehen. Auch die Gerüchte um das in der Nachbarschaft der Halle befindliche Fitness-Studio entbehren jeder Grundlage: In Horneburg verbreitete sich in Windeseile die Nachricht, dass das Studio im April schließt, um dort Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen.
Auf WOCHENBLATT-Nachfrage bestätigte die Eigentümerin des Fitness-Studios, dass sie die Absicht hat, das seit 1997 bestehende Objekt zu veräußern. Die Vermutung, dass es künftig als Flüchtlings-Quartier genutzt werden soll, sei aber völlig absurd. Sei befinde sich in Gesprächen mit Kaufinteressenten, die das Studio weiterführen wollen. Mehr Details sollen bekanntgeben werden, sobald der neue Betreiber feststeht.
Auch Rathauschef Matthias Herwede zeigte sich verwundert über die Gerüchte: "Die Samtgemeinde bleibt bei ihrer Linie, kleine, dezentrale Unterkünfte vorzuhalten."
Laut Herwede sind in der Samtgemeinde zum Stichtag 31. Dezember 185 Asylbewerber untergebracht. In diesem Quartal werden 88 Neuankömmlinge erwartet.
Flecken-Bürgermeister Hans-Jürgen Detje findet es verständlich, dass das Thema Flüchtlinge für die Horneburger von Interesse ist: "Wir sind der größte Ort der Samtgemeinde und nehmen daher auch die meisten Asylsuchenden auf. Die Menschen wollen natürlich wissen, wenn irgendwo eine Massenunterkunft entstehen sollte." Er hält es auch für einen legitimen Wunsch, als Bürgermeister rechtzeitig darüber informiert zu werden, wenn die Samtgemeinde plant, größere Objekte wie die Schützenhalle einer neuen Nutzung zuzuführen.
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