Pflanzenschutzmittel-Einsatz kompensieren
Gesunde und lebendige Gewässer für das Alte Land
Der Zustand der Gewässer im Alten Land soll sich verbessern: Das fordert eine spezielle Pflanzenschutzverordnung für das stark vom Obstanbau geprägte Gebiet. Für die Region gilt seit fast neun Jahren eine Sonderregelung, nach der die Obstbauern weiterhin Pflanzenschutzmittel auch in der Nähe von Gräben verwenden dürfen. Allerdings gibt es die Auflage, dass die Gewässer ökologisch aufzuwerten sind. Es müssen sogenannte Refugialgewässer (Rückzugswasser) für die Lebewesen und Mikroorganismen im Wasser geschaffen werden. Eines dieser Projekte, mit denen das 2.000 Kilometer lange Graben- und Gewässersystem ökologisch aufgewertet werden soll, wurde nun im Bereich Hinterdeich in der Gemeinde Steinkirchen umgesetzt.
Mikroorganismen sollen Gewässer wieder besiedeln
Die Projektpartner, das sind der Unterhaltungsverband Altes Land, der Entwässerungsverband Wetterndorf und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), nutzten dabei ein Areal an der Grenze des Verbandsgebiets. „Das in den vergangenen Wochen auf einer Fläche von zwei Hektar neu entstandene Gewässer bietet mit Tief- und Flachwasserzonen sowie einer neu geschaffenen Verbindung zur Steinkirchener Moorwettern ideale Voraussetzungen zur Entwicklung neuer Lebensgemeinschaften schützenswerter Wasserorganismen“, erklärt Volker Rebehn vom NLWKN in Stade.
Die neue Wasserfläche soll eine Art Keimzelle bilden, damit die Organismen künftig weitere Abschnitte des Altländer Gewässersystems wieder besiedeln. Die Maßnahme wurde vom Unterhaltungsverband Altes Land gemeinsam mit dem Land Niedersachsen in Auftrag gegeben. Weitere Projekte dieser Art sind bereits in Planung. Finanziert wurde das Vorhaben aus Sondermitteln des niedersächsischen Umweltministeriums. Insgesamt wurden an der Moorwettern 166.000 Euro für den Bau in die Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer im Alten Land investiert.
Weitere Anstrengungen sind erforderlich
Zur Erfüllung der in der Sonderverordnung des Bundes-Umweltministeriums gemachten Vorgaben müssen nun auch in anderen Verbandsgebieten der Region ähnliche Gewässer geschaffen werden. „Das Alte Land steht noch am Anfang eines längerfristigen Prozesses“, betont Rebehn. Bis 2025 gibt die "Altes- Land-Pflanzenschutzverordnung" den regionalen Akteuren Zeit, sämtliche Gewässer in ihrem Geltungsbereich in die sogenannten Expositionsklassen eins oder zwei zu überführen. Die insgesamt vier Klassen beschreiben unterschiedliche Risikograde für eine Belastung mit Pflanzenschutzmitteln. Die Expositionsklasse 1 bezeichnet die Klasse mit der geringsten und die Expositionsklasse 4 die Klasse mit der höchsten Wahrscheinlichkeit eines Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in das jeweilige Gewässer.
"Das jetzt abgeschlossene Projekt ist ein Schritt in die richtige Richtung", erklärt Rebehn. "Es bedarf aber weiterer Initiativen von privaten Obstanbaubetrieben, um die Ziele bei der Schaffung von Refugialgewässern zu erfüllen." Zudem müssten die Verbände zusätzliche Flächen bereitstellen. Nur so könne sich das Gewässersystem in der Region erholen.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.