"Wo darf ich noch ohne Maske einkaufen?"
Neu Wulmstorfer fühlt sich aufgrund seiner Erkrankung diskriminiert
sla. Neu Wulmstorf. Manfred Pankop ist verzweifelt. Im vergangenen Jahr wurde der 65-Jährige wegen Verdachts auf Lungenkrebs an der Lunge operiert. Zum Glück bestätigte sich der Verdacht nicht, da es sich um einen gutartigen Tumor handelte, der ihm entfernt wurde. Dennoch ist der Neu Wulmstorf seitdem gesundheitlich stark beeinträchtigt und ausgesprochen kurzatmig. Insbesondere das Tragen der Corona-Schutzmaske verursache bei ihm regelrechte Atemnot, verbunden mit extremen Hustenanfällen. "Ich habe es versucht, aber es geht einfach nicht. Ich bekomme keine Luft mehr", sagt der alleinlebende Rentner. Sein Hausarzt in Neu Wulmstorf bescheinigte ihm daraufhin schriftlich mit Stempel und Unterschrift, dass er aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasenschutz tragen muss. Dennoch habe er in letzter Zeit beim Einkaufen immer öfter Probleme. Aggressive Zurechtweisungen würde ihm entgegen schlagen und der Zugang zu Geschäften ohne Maske verwehrt, berichtet Pankop. Daran ändere auch seine Bescheinigung nichts, die er jedes Mal vorzeige. Erst kürzlich wäre er beim Abgeben seines Lottoscheines in Neu Wulmstorf von der Mitarbeiterin schroff zurückgewiesen worden, weil er keine Maske trug. Auch bei einem Lebensmittelgeschäft habe man ihn weggeschickt, ebenso bei einem Geldinstitut und bei einem Möbelgeschäft, wo er eigentlich ein neues Sofa kaufen wollte - und stets trotz Vorlage des ärztlichen Attests zur Befreiung. "Ich bin kein Maskenverweigerer und auch kein Coronaleugner", beteuert Manfred Pankop. "Aber ich fühle mich wie ein Aussätziger, werde extrem diskriminiert und frage mich, wo darf ich überhaupt noch einkaufen." Der 65-Jährige ist alleinlebend, versorgt sich selber in seiner Zwei-Zimmer-Wohnung und er hat auch niemanden, der für ihn die Einkäufe erledigen könnte. In seiner Not wandte sich Manfred Pankop an das WOCHENBLATT.
Laut der allgemeinen Verordnung der Bundesländer zur Eindämmung des Corona-Virus, darunter auch Hamburg und Niedersachsen, sind Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, von der Tragepflicht befreit. Geschäftsinhaber sollten ihre Beschäftigten über die Ausnahmeregelungen informieren und sie ermutigen, im Arbeitsalltag bei Mitbürgerinnen und Mitbürgern bzw. im Kundenkreis um Verständnis für die Ausnahmeregelungen zu werben.
Redakteur:Susanne Laudien aus Buxtehude |
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