Tierschützer entsetzt
Verfahren gegen LPT-Inhaber fallengelassen

Das Verfahren gegen den Geschäftsführer von LPT wurde gegen eine Geldstrafe per Strafbefehl eingestellt | Foto: Soko Tierschutz/crueltyfree int
  • Das Verfahren gegen den Geschäftsführer von LPT wurde gegen eine Geldstrafe per Strafbefehl eingestellt
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Jahrelange gab es Proteste gegen das Tierversuchsunternehmen LPT in Neugraben wegen Tierquälerei. Schließlich führten die Ermittlungen der Organisation SOKO Tierschutz 2020 erst zum Entzug der Tierhaltungsgenehmigung und anschließend zur Schließung der Firma im Jahr 2022. Jetzt wurde bekannt, dass das Verfahren gegen den damaligen Geschäftsführer und Gesellschafter des Unternehmens eingestellt wird. Der Strafbefehl sieht eine Geldstrafe von 75.000 Euro vor. Zu einem Prozess wird es demnach nicht mehr kommen.

Tierschützer nehmen das Urteil mit Entsetzen auf. Das Ergebnis füge sich in eine Kette von Prozessen wegen massives Tierleids ein, welches dem Rechtsempfinden der Öffentlichkeit nicht gerecht würde, so Uwe Gast von dem Verein "The Animal Free Fighters" (TAFF). Der Rahmen der Tierschutzgesetze sei zudem nicht zeitgemäß oder ansatzweise ausgeschöpft worden.
„Das Urteil mag enttäuschen, so sehe ich persönlich aber das Ende des Unternehmens im Januar 2022 als wichtigen Erfolg, denn es ist das erste Tierversuchslabor, was gescheitert ist“, so Uwe Gast weiter. Er hatte noch bis zum endgültigen Ende des Unternehmens 93 Mahnwachen vor dem Labor in Hamburg Neugraben organisiert und durchgeführt.

„Alle, die über Jahre schon protestiert hatten, bis hin zu denen, die bei Mahnwachen und Grossdemos gekämpft haben, haben ihren Anteil am Erfolg, denn nur wir alle zusammen können solch ein Ziel erreichen“, sagt Gast. Das Unternehmen hat den Betrieb eingestellt. Offen bleibt zur Zeit jedoch, ob die Anzeige gegen den Betreiber wegen Fälschung von Laborergebnissen, die die Gesundheit der Probanden in den nachfolgenden Menschenversuchen gefährdet haben, noch zu einem Prozess führen wird. Hier handelt es sich nicht um Missachtung des Tierschutzgesetzes, sondern um eine Straftat im Sinne des StGB.

Redakteur:

Pauline Meyer aus Neu Wulmstorf

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