Weiterhin Zone 30 im Neu Wulmstorfer Apfelgarten
![In der Straße "Im Apfelgarten" und in den Nebenstraßen treten Autofahrer des Öfteren zu stark aufs Gaspedal. Anwohner erhoffen sich gegen die Raser Unterstützung von der Gemeinde](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2018/04/20/4/302114_L.jpg?1564466887)
- In der Straße "Im Apfelgarten" und in den Nebenstraßen treten Autofahrer des Öfteren zu stark aufs Gaspedal. Anwohner erhoffen sich gegen die Raser Unterstützung von der Gemeinde
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Verwaltung will andere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung prüfen
ab. Neu Wulmstorf. Damit dürfte auch das letzte Fünkchen Hoffnung bei den Anwohnern im Apfelgarten erloschen sein: In dem Wohngebiet bleibt es bei Zone 30. Die Neu Wulmstorfer Verwaltung hatte jüngst während einer Anwohnerversammlung noch einmal erläutert, warum verkehrsberuhigte Bereiche dort nicht möglich sind. Jetzt will sie vor Ort prüfen, ob in Einzelfällen andere Maßnahmen greifen könnten. Das Aufstellen von "Smiley-Diplays" hatte Miriam Rathmann, Leiterin des Fachbereichs Ordnung und Soziales, schon jetzt in Aussicht gestellt.
Mitglieder der SPD, teilweise selbst im Apfelgarten wohnend, hatten im vergangenen Jahr einen Antrag auf den Weg gebracht, die Nebenstraßen des Wohngebiets in verkehrsberuhigte Bereiche umzuwandeln. In einer von der SPD gestarteten Umfrage sprachen sich 74 Prozent der beteiligten Anwohner, darunter viele Familien mit Kindern, für verkehrsberuhigte Bereiche aus. Und auch dafür, dass in der Straße "Im Apfelgarten", in der sich auch eine Kita befindet, Raser zur Raison gerufen werden müssen.
Der Antrag habe "Hoffnungen geweckt, denen die Verwaltung nicht nachkommen kann", sagte Rathmann. Verkehrsberuhigte Bereiche wären dort nicht zulässig, weil neben rechtlichen weder verkehrstechnische noch baurechtliche Voraussetzungen gegeben seien. Eine Einführung verkehrsberuhigter Bereiche ohne Umsetzung baulicher Maßnahmen wäre rechtswidrig, hieß es.
Ein Beispiel: die Parkplatzsituation. Parkflächen müssen innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs ausgewiesen werden - mit einer Mindestbreite von 2,50 Meter zur Fahrbahn. "Dazu sind die Straßen zu schmal", begründete Rathmann. "Viele Fahrbahnen sind weniger als fünf Meter breit." Selbst für Geschwindigkeitsstopper wie große Blumenkästen fehle der Platz.
Hauseigentümer hatten aufgrund der Platzknappheit in dem Wohngebiet bei ihrem Kauf sogar zugestimmt, dass auf 25 Zentimeter ihres an eine Verkehrsfläche grenzenden Grundstücks geparkt werden darf, ergänzte Thomas Saunus, Leiter Fachbereich Ortsentwicklung und Immobilienwirtschaft. Würde die Gemeinde für mehr Parkfläche sorgen wollen, müsste sie Grundstücke ankaufen. Die es aber gar nicht gibt. Könnte sie es doch, kämen auf die Gemeinde grob geschätzt Kosten von mindestens 355.000 Euro zu.
Die Verwaltung hatte bereits in einigen Straßen Durchschnittsgeschwindigkeiten ermittelt und festgestellt, dass Pkw mit 17 bis 30 km/h unterwegs sind. Klar sei, dass es immer Ausreißer gebe, die zu schnell fahren würden, so die Verwaltung. Die ließen sich aber auch in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht vom Rasen abhalten. "Wir müssen uns aber selbst an die eigene Nase fassen, denn es sind oft Anwohner, die zu schnell fahren", warf eine Apfelgarten-Bewohnerin ein.
Mit der Verkehrsbehörde will Thomas Saunus nun noch einmal in den besonders kritischen Straßen prüfen, ob es weitere Möglichkeiten gibt. Einen kleinen Tipp gab Miriam Rathmann noch: die eigenen Fahrzeuge legal so zu parken, dass Autofahrer automatisch zum Abbremsen gezwungen werden.
Zone 30 - verkehrsberuhigter Bereich
Drei Unterschiede zwischen der Zone 30 und dem verkehrsberuhigten Bereich (v. B.) sind:
• In Zone 30 darf max. Tempo 30 gefahren werden, im v. B. Schrittgeschwindigkeit.
• Halten und Parken ist auf Parkplätzen und Fahrbahn erlaubt, im v. B. nur auf gekennzeichneten Flächen.
• Bei Zone 30 gilt grundsätzlich rechts vor links, beim v. B. agieren alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt.
Redakteur:Alexandra Bisping |
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