Auch "Spaziergänger" sind betroffen
Stadt Buchholz weitet die Maskenpflicht aus
os/nw. Buchholz. Die Stadt Buchholz weitet die Maskenpflicht aus und hat wegen des sich zuletzt äußerst dynamisch entwickelnden Corona-Infektionsgeschehens eine entsprechende Allgemeinverordnung erlassen. Demnach müssen Bürger, die an Demonstrationen unter freiem Himmel teilnehmen, nicht nur die Abstände von 1,50 Metern einhalten, sondern zudem eine FFP2-Maske tragen. Die Vorschrift gilt auch bei nicht angemeldeten Versammlungen wie den "Spaziergängen", die zuletzt wie in vielen Städten in...