Freiburg
Schwarzer Fleck auf weißer Weste
bc. Freiburg. Nie in seinem Leben hatte er Probleme mit dem Gesetz. Und doch geriet Umaaish Sivanesan aus Freiburg (Nordkehdingen) ins Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft. Der krasse Verdacht der Ermittler: Der 22-Jährige wäre an einem versuchten gemeinschaftlichen Totschlag beteiligt gewesen. Erst später - nach einer Hausdurchsuchung, nach einer Speichelprobe, nach der Fingerabdrucknahme - wurde den Ermittlern klar: Umaaish ist unschuldig. Trotzdem hat der junge Mann jetzt ein dickes Problem. "Auch wenn an dem Vorwurf nichts dran war, irgendetwas bleibt immer haften", sagt der Fachoberschüler verbittert.
Umaaish Sivanesan hat die Vermutung, dass die Ermittlungen gegen ihn der Grund dafür sein könnten, dass er nur noch Absagen auf seine Bewerbungen kassiert. Ironie des Schicksals: Während der Ermittlungen lief sein Bewerbungsverfahren bei der Polizei in Schleswig-Holstein. Kurz danach erhielt er die Absage. Aber nicht nur dort. Auch bei mehreren Kommunalverwaltungen im Landkreis Stade bewarb er sich um einen Ausbildungsplatz als Verwaltungsfachangestellter. Doch auch hier kassierte er nur Absagen - selbst als die Ermittlungen längst eingestellt waren.
Der schwarze Fleck auf Umaaishs weißer Weste, der eigentlich gar keiner ist, belastet den jungen Mann. "Ich glaube, dass ich gegenüber anderen Bewerbern benachteiligt werde." Ein Gespräch mit einem Beamten der Stader Polizeiinspektion bestärkt ihn in dem Gefühl: "Er hat zu mir gesagt: Egal, in welchem Bundesland ich mich bei der Polizei bewerbe, sie werden sich immer über die Ermittlungen informieren", erzählt Umaaish Sivanesan.
Wird er diesen Makel je wieder los?
Dabei wurde das Ermittlungsverfahren gegen ihn nach Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung, eingestellt. "Eine Einstellung erster Klasse", sagt Rechtsanwältin Katharina Wichmann.
Sie kann sich vorstellen, dass die Absagen auf Umaaishs Bewerbungen etwas mit den Ermittlungen zu tun haben: "Das ist grundsätzlich nicht von der Hand zu weisen." Er könne im Prinzip aber nichts dagegen unternehmen, außer den Schritt in die Öffentlichkeit zu wagen: "Was das für seine berufliche Zukunft bedeutet, ist jedoch völlig offen", so Wichmann.
Das WOCHENBLATT fragte bei Polizeisprecher Rainer Bohmbach nach. Der sagt: "Ein Ermittlungsverfahren, selbst wenn es eingestellt ist, bleibt noch im polizeilichen Bearbeitungssystem bestehen." Die Löschungsfrist sei davon abhängig ob es sich um einen Tatverdächtigen, einen Beschuldigten oder einen Zeugen handele. Was das für den konkreten Fall Umaaish Sivanesan bedeutet, konnte Bohmbach mit Hinweis auf ein laufendes Verfahren am Landgericht Stade nicht sagen.
Zur Erläuterung: Umaaishs Geschichte hat mit dem Rocker-Überfall im September 2013 auf einem Motorrad-Treffen in Freiburg zu tun (das WOCHENBLATT berichtete). Dort soll eine Gruppe Männer, die dem Biker-Club "Mongols" zugerechnet wird, vier Männer krankenhausreif geprügelt haben. Derzeit läuft am Landgericht der Prozess gegen sechs Angeklagte.
Offenbar war Umaaish in der Tatnacht zur falschen Zeit am falschen Ort. Er fuhr mit seinen Kumpels zu einer Disco in Cuxhaven. Sein Pech: Zur gleichen Zeit waren wohl auch die Rocker auf dem selben Weg. Weil Umaaish unterwegs telefonierte, sollen die Ermittler per Funkzellenerhebung auf den jungen Mann aufmerksam geworden sein. Hinzu kam, dass er mit einem Bruder eines Hauptverdächtigen in einem sozialen Netzwerk "befreundet" ist.
Anfang Januar stand plötzlich das Sondereinsatzkommando vor der Tür der elterlichen Wohnung und nahm Umaaish mit. Erst vier Monate später im Mai wurde das Verfahren eingestellt - ein Zeitraum, in dem Umaaish viele Bewerbungen schrieb.
Rainer Bohmbach bestätigt, dass andere Polizei-Dienststellen in Niedersachsen die Ermittlungen über Umaaish hätten nachvollziehen können - auf Anfrage wäre das auch länderübergreifend möglich gewesen. "Da der Bewerber offenbar unschuldig ist, sollte er bei einer Bewerbung gleich die Karten auf den Tisch legen", so Bohmbach.
Das WOCHENBLATT hakte auch beim Landesdatenschutzbeauftragten Niedersachsens nach. Laut Sprecher Michael Knaps müsse zunächst geklärt werden, zu welchem Zweck die personenbezogenen Daten seitens der Polizeibehörde weiter verarbeitet werden - trotz rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens. Knaps: "Jeder hat gemäß Paragraf 16 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes das Recht, bei der Polizeibehörde schriftlich zu beantragen, eine Auskunft über seine gespeicherten Personendaten, die Rechtsgrundlage der Speicherung und die Frist einer möglichen Löschung zu erhalten."
Umaaish Sivanesan solle sich die Auskünfte bei der Polizeiinspektion Stade bzw. der Polizeistation Freiburg holen. Knaps: "Haben die Ermittlungen dazu geführt, dass er rein zufällig in den Fokus geraten ist, dürfte auch keine Vorverurteilung erfolgen, die einer erfolgreichen Bewerbung entgegensteht."
Ob die Tipps Umaaish Sivanesan, der bereits eine abgeschlossene Lehre als Verkäufer in der Tasche hat, bei der Ausbildungsplatzsuche helfen, bleibt abzuwarten. Im Sommer 2015 ist er mit der Fachoberschule Wirtschaft fertig. Als langjähriger Jugendleiter in Freiburg, der das örtliche Jugendzentrum mit aus der Taufe gehoben hat, genießt Umaaish Sivanesan im Dorf einen guten Ruf. Er sagt: "Ich will auch allen anderen erzählen, dass ich unschuldig bin."
Redakteur:Björn Carstens aus Buxtehude |
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