Brandruine in Bützfleth: Schandfleck weicht Neubau
Bürgermeister warnt vor Gefahr für Passanten / Abriss im Januar
tp. Bützfleth. Ortsbürgermeister Sönke Hartlef spricht von einem "Schandfleck": Seit einem schweren Brandschaden im vergangenen Mai steht die Ex-Bäckerei am Obstmarschenweg in der Ortsmitte von Stade-Bützfleth leer. Die ältere Immobilie, die zuletzt als Monteurs-Unterkunft "Elbe Pension" und als Baugeräte-Lager genutzt wurde, verfällt laut Hartlef zusehends. Wegen loser Dachpfannen sei - vor allem jetzt bei den Herbststürmen - Gefahr in Verzug. Das WOCHENBLATT mischt sich ein und hakt beim Eigentümer, dem Geschäftsmann Ekber Dilli (45), nach. Er plant einen Abriss und Neubau.
Um die Ruine herum liegen herabgefallene Schutt-Teile. Sönke Hartlef warnt vor einem Verletzungsrisiko für Passanten, denn gleich nebenan steht der Kunden-Fahrradständer eines Frisörs. Außerdem stehe die Tür des verwaisten Hauses dauernd offen - ein Risiko für spielende Kinder, die aus Neugier die Ruine betreten könnten. Hartlef sagt, die Ortschaft habe das Ordnungsamt der Stadtverwaltung über den Missstand informiert, doch bislang sei nichts zur Abhilfe unternommen worden.
Eigentümer Dilli will jetzt ohne Aufforderung der Behörden selbst tätig werden, das Gebäude abschließen und das Grundstück sichern. Spätestens ab Februar soll das verfallene Haus abgerissen werden. Im Frühjahr beginne dann der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses. Die bisherige Verzögerung erklärt Dilli mit zeitaufwändigen Abstimmungen mit der Gebäudeversicherung, die den durch einen technischen Defekt bedingten Brandschaden begleiche. Dafür mussten u.a. Schadengutachten erstellt werden. Weiter sei es schwer, wegen anhaltend guter Baukonjunktur, ausführende Fachfirmen zu finden.
Die Bürger aus Bützfleth werden sich darüber freuen, dass sich bald etwas tut: Denn der gesamte Ortskern entlang des Obstmarschenweges wird derzeit aufwändig saniert, ein verwaistes und heruntergekommenes Haus passt so gar nicht in das allgemeine Bild.
Bei der Stader Stadtverwaltung sieht man - nach einer Bestandsaufnahme vor Ort - keine Gefährdung des Fußgängerverkehrs durch herabfallende Teile und verweist überdies auf die alleinige Verantwortung des Eigentümers.
Redakteur:Thorsten Penz aus Stade |
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