Neue Verkehrsprognose für Rübker Straße
Buxtehuder A26-Anschluss: Landkreis lässt Gutachten erstellen

- Der Landkreis Stade hält weiter am Ausbau der Rübker Straße als Buxtehuder Autobahnzubringer fest
- Foto: Daniel Beneke/LK Stade
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Seit Jahren sorgt die Rübker Straße (Kreisstraße 40) in Buxtehude für Diskussionen und juristische Auseinandersetzungen. Geplant ist, sie als Zubringer zur A26 auszubauen, um eine direkte Autobahn-Anbindung für Buxtehude zu schaffen. Doch das Vorhaben stößt auf Hindernisse: Anwohner klagten gegen den Ausbau, und das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg erklärte den Planfeststellungsbeschluss Ende 2023 für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Jetzt ist der Landkreis als zuständige Planungsbehörde dabei, die rechtlichen Hindernisse aus dem Weg zu räumen.
Denn der Landkreis hält trotz der Niederlagen vor Gericht an den Ausbauplänen fest. Landrat Kai Seefried betonte: "Buxtehude muss eine Anbindung erhalten – ohne Wenn und Aber." Um den gerügten Planungsmängeln zu begegnen, sollen externe Fachleute einen frischen Blick auf das Bauvorhaben werfen und die Überarbeitung der Pläne übernehmen. Dafür wird eine neue Verkehrsprognose erstellt, in deren Rahmen jetzt auch Verkehrszählungen erfolgen. Außerdem finden in der Umgebung Umweltkartierungen statt. U.a. sollen die Vogelbestände erfasst werden. Mit den Maßnahmen will der Landkreis die künftigen Planungen auf eine sichere Basis zu stellen.
Unzureichender Lärmschutz
Die Kritik des OVG konzentrierte sich neben anderen Aspekten auf zwei wesentliche Punkte. Zum einen bewerteten die Richter die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen als unzureichend. Zum anderen monierten sie Fehler bei der Variantenwahl: Alternativen zum Ausbau der Rübker Straße seien nicht ausreichend geprüft worden. Diese Mängel führten dazu, dass der Planfeststellungsbeschluss als rechtswidrig eingestuft wurde. Allerdings sollen diese Planungsmängel zu beheben sein. Dabei sollen auch die jetzt vom Landkreis beauftragten Untersuchungen helfen.
Welche Themen abzuarbeiten sind und wo konkret Nachbesserungsbedarf am Planfeststellungsbeschluss des Landkreises für den Ausbau der Rübker Straße besteht, haben die Lüneburger Richter in ihrer Urteilsbegründung skizziert. Die Schwerpunkte liegen im Bereich der Verkehrsplanung, bei Fragen der Schallimmissionen und bei der Ausgestaltung der Anliegerstraßen. Eine Überarbeitung der Planung auf Grundlage noch zu erstellender Fachgutachten wird zeigen, ob und auf welche Weise die Rübker Straße als Autobahnzubringer genutzt werden kann.
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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