Niedersachsen erhöht die Bußgelder
Corona-Verstöße sind ab sofort deutlich teurer

Mund-Nasen-Schutz bitte aufsetzen: Wer ihn an einem Ort mit Maskenpflicht nicht trägt, muss 100 bis 150 Euro zahlen   | Foto: Fotolia / shintartanya
  • Mund-Nasen-Schutz bitte aufsetzen: Wer ihn an einem Ort mit Maskenpflicht nicht trägt, muss 100 bis 150 Euro zahlen
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jd/nw. Corona-Ignoranten und Masken-Verweigerer werden künftig stärker zur Kasse gebeten. In Niedersachsen ist am Donnerstag ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Darin sind die Geldbußen für Verstöße gegen die Corona-Regelungen zum Teil deutlich erhöht worden.

"Die Zahl der Neuinfektionen steigt in Niedersachsen, ebenso wie in weiten Teilen des Bundesgebiets, wieder an", heißt es in einer Mitteilung aus dem Haus der niedersächsischen Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann. "Diese besorgniserregende Entwicklung könne nur gestoppt werden, wenn sich die gesamte Gesellschaft an die notwendigen Auflagen hält."

Die Landesregierung bitte alle Bürger, die bestehenden Regeln zum Abstand, zur Hygiene und zur Mund-Nasen-Bedeckung einzuhalten. Nur so könne man die Ressourcen des Gesundheitssystems schonen und da damit die Rücknahme von Lockerungen verhindern.

"Die allermeisten Menschen halten sich an die Regeln", so der stellvertretende Ministeriumssprecher Oliver Grimm. In den vergangenen Wochen hätten Ordnungskräfte und Polizei intensive Aufklärungsarbeit geleitest. "Dennoch kommt es aber immer wieder zum Fehlverhalten Einzelner, das zu Neuinfektionen und Corona-Ausbrüchen führen kann." Diese Verstöße gegen die Corona-Verordnung gelte es zu ahnden.

Der neue Bußgeldkatalog bietet den niedersächsischen Kommunen eine Orientierung, wie mit Verstößen gegen die Corona-Verordnung umgegangen werden soll. Für die Kontrolle und die Verhängung von Bußgeldern sind die Ordnungsämter der Kommunen zuständig, hilfsweise auch die Polizei.

Hier die wichtigsten Bußgeldtatbestände:

● Fehlende Mund-Nasen-Bedeckung in Bereichen, in denen sie vorgeschrieben ist
Bußgeld: 100 bis 150 Euro pro Person

● Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Abstandsregelungen oder des Abstandsgebotes
Bußgeld: 100 bis 400 Euro pro Person

● Zusammenkunft oder Ansammlung von mehr als zehn Personen oder zwei Hausständen im öffentlichen Bereich Bußgeld: 150 bis 400 Euro für jede beteiligte Person

● Hochzeitsfeiern, standesamtlichen Trauungen, Jubiläen, Taufen etc. mit mehr als 50 Personen
Bußgeld: 300 bis 3.000 Euro für den Ausrichter

● Besuche von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen
Bußgeld: 150 bis 400 Euro für jede Besucherin/ jeden Besucher

● Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Quarantänepflicht bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses nach Einreise aus einem Risikogebiet
Bußgeld: 500 bis 3.000 Euro für jede ein- oder rückreisende Person

● Fehlende Kontaktaufnahme zur zuständigen Behörde nach der Einreise
Bußgeld: 150 bis 2.000 Euro für jede ein- oder rückreisende Person

● Besuch von Messen, Kongressen, gewerblichen Ausstellungen, Spezialmärkten und ähnlichen Veranstaltungen vor dem Ablauf des 31.10.2020
Bußgeld: 150 bis 400 Euro für jede beteiligte Person

● Durchführung von Messen, Kongressen, gewerblichen Ausstellungen, Spezialmärkten und ähnlichen Veranstaltungen, vor dem Ablauf des 31.10.2020
Bußgeld: 3.000 bis 20.000 Euro für den Veranstalter

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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