Unternehmen unterstellt Vandalismus
Unfall am Bahnhof Ashausen: Die Bahn redet sich raus
thl. Ashausen. "Im Regenschacht hängengeblieben" titelte das WOCHENBLATT am Mittwoch und berichtete über Manfred Tiemann aus Winsen-Gehrden, der im Juli 2021 beim Spaziergang mit seinem Hund in einen offenen Regenschacht - einer Acco-Drain-Rinne - getreten ist und sich dabei schwer verletzt hatte. Im Streit um einen möglichen Schadensersatz benannte die Gemeinde Stelle die Deutsche Bahn als Verantwortliche für den Bereich, in dem der Unfall passierte. Das Unternehmen lehnte aber alle Ansprüche ab.
Eine WOCHENBLATT-Anfrage bei der Bahn nach den Hintergründen der Ablehnung blieb zunächst unbeantwortet. Bis jetzt! In der Mail an die Redaktion heißt es, man bedauere den Unfall von Manfred Tiemann, könne aber keinen Schadensersatz leisten. "Soweit unbekannte Dritte öffentlich zugängliche Anlagen manipulieren und sich aus diesem Grund Schadensfälle ereignen, kann nur der Verursacher in Anspruch genommen werden. Der Verkehrssicherungspflichtige haftet mangels Verschulden für solche Unfälle nicht", so eine Bahnsprecherin, die namentlich nicht zitiert werden möchte.
Auf Nachfrage, warum sie von Vandalismus ausgehe, antwortet sie, dass sie sich nicht vorstellen könne, dass ein Mitarbeiter der Bahn oder der Gemeinde die Rinne öffne und dann wieder weggehe. Gegen einen Vandalismus spricht nach WOCHENBLATT-Recherche allerdings, dass zwei Abdeckungen des Regenschachtes fein säuberlich aufgestapelt am Rand lagen und nicht - wie bei Vandalismus üblich - irgendwo hingeworfen wurden. Und: Wenige Tage nach Tiemanns Unfall wurden die Rinnen plötzlich ausgetauscht. Des Weiteren berichteten mehrere Leser am Telefon, dass die Abdeckungen der Rinnen in der Regel durch eine Schraube gesichert sind und nicht einfach hochgehoben werden können. Damit konfrontiert, wusste die Bahnsprecherin keine Antwort.
Letztendlich sei die Bahn aber sowie nicht zuständig, so die Sprecherin weiter, da das Areal Eigentum der Kommune sei. "Wir haben mit der Gemeinde Kontakt aufgenommen, um dies endgültig zu klären", sagt sie abschließend.
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