Politik
Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gilt bis 22. Juni
Weitere infektionsschützende Maßnahmen gelockert: Kneipen und Bars dürfen wieder öffnen
(as). Bars und Kneipen dürfen wieder öffnen, Hotels und Pensionen können mehr Zimmer belegen, Busreisen und Kulturveranstaltungen im Freien sind wieder erlaubt, Hochzeits- und Trauerfeiern dürfen mit bis zu 50 Gästen begangen werden: Diese und weitere Lockerungen im Umgang mit der Corona-Pandemie regelt das Land Niedersachsen in der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, die am Montag, 8. Juni, in Kraft...