Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gilt bis 22. Juni
Weitere infektionsschützende Maßnahmen gelockert: Kneipen und Bars dürfen wieder öffnen

Nach Restaurants, Cafés und Imbissen dürfen nun auch Kneipen und Bars wieder öffnen. Shisha-Bars bleiben aber ausdrücklich geschlossen
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(as). Bars und Kneipen dürfen wieder öffnen, Hotels und Pensionen können mehr Zimmer belegen, Busreisen und Kulturveranstaltungen im Freien sind wieder erlaubt, Hochzeits- und Trauerfeiern dürfen mit bis zu 50 Gästen begangen werden: Diese und weitere Lockerungen im Umgang mit der Corona-Pandemie regelt das Land Niedersachsen in der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, die am Montag, 8. Juni, in Kraft tritt. Darauf weist jetzt der Landkreis Harburg hin.
Unberührt von den Änderungen bleibt die Maßgabe, dass jede Person physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, auf ein absolutes Minimum zu reduzieren hat. In der Öffentlichkeit hat jede Person soweit möglich auch weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, wenn diese nicht zum eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören. Gruppentreffen, Picknicken oder Grillen im Freien bleiben damit weiterhin untersagt.

Die neue Verordnung enthält im Kern folgende Änderungen:

- Kulturelle Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Voraussetzung ist, dass alle Besucher einen Sitzplatz haben und ihre Kontaktdaten angeben. Es gelten dieselben Vorgaben wie im öffentlichen Bereich, das bedeutet, es muss ein Abstand von 1,5 Meter zu allen anderen Personen eingehalten werden, die nicht zum eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören.

- Zur körperlichen und sportlichen Betätigung im Freien ist es gestattet, dass im öffentlichen Raum Gruppen zusammenkommen, wenn diese durch einen Trainer angeleitet werden und ein Abstand von mindestens zwei Metern jeder Person zu jeder anderen teilnehmenden Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, eingehalten wird.

- In privaten und öffentlichen Sportanlagen einschließlich Fitnessstudios dürfen Umkleideräume und Duschen wieder genutzt werden.

- Hotels und Campingplätze dürfen ihre Belegungsquote auf bis zu 80 Prozent ausweiten. Die Wiederbelegungsfrist für Ferienwohnungen und Ferienhäuser fällt weg, diese dürfen jedoch nur von einem Gast und dessen Mitreisenden aus seinem eigenen und aus einem weiteren Hausstand genutzt werden.

- Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jugendbildungsstätten und vergleichbare Einrichtungen dürfen bis zu 80 Prozent ihrer Betten gleichzeitig vermieten. Untersagt sind Gruppenveranstaltungen und -angebote für Minderjährige und die Aufnahme von Gruppen Minderjähriger.

- Die Durchführung von touristischen Busfahrten ist gestattet, wenn sichergestellt wird, dass jeder Fahrgast beim Betreten und Verlassen des Fahrzeugs sowie während des Aufenthalts im Fahrzeug eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass jede Person beim Betreten und Verlassen des Fahrzeugs einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum selben Hausstand oder einem weiteren Hausstand gehört, einhält und zwischen Sitzplätzen von Fahrgästen, die nicht zum selben Hausstand oder einem weiteren Hausstand gehören, jeweils eine Sitzreihe unbesetzt bleibt.

- An Beerdigungen, Hochzeiten, Taufen, Konfirmationen und anderen religiösen Feiern dürfen nun bis zu 50 Personen teilnehmen.

- Nach Restaurants, Cafés und Imbissen dürfen nun auch Kneipen und Bars wieder öffnen. Shisha-Bars bleiben aber ausdrücklich geschlossen.

- Spezialmärkte mit Eintrittsentgelt unter freiem Himmel wie z.B. Flohmärkte dürfen stattfinden.

- Indoor-Spielplätze und ähnliche Einrichtungen dürfen unter Auflagen öffnen. Ebenso unter Auflagen öffnen dürfen Schwimm- und Spaßbäder. Saunen bleiben geschlossen.

- In Einkaufs- und Outletcentern dürfen wieder Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort angeboten werden.

- Bewohner von Pflegeeinrichtungen dürfen diese unter Auflagen etwa für Spaziergänge wieder verlassen.

Die neuen Regelungen gelten bis einschließlich 22. Juni.

Redakteur:

Anke Settekorn aus Jesteburg

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