Panorama
WOCHENBLATT-Interview zu Fetaler Alkoholspektrumstörung
Alkohol gilt als Kulturgut und nicht als Zellgift
(bim). Alkohol gehört bei geselligen Zusammenkünften vielfach dazu und gilt als Kulturgut. Problematisch wird es, wenn u.a. schwangere Frauen - auch in geringen Mengen - Alkohol konsumieren. Denn die ungeborenen Kinder nehmen den Alkohol ungefiltert als Zellgift auf und können später an Fetaler Alkoholspektrumsstörung (FASD) leiden - der häufigsten angeborenen Behinderung. Das WOCHENBLATT befragte Julia Fischer von der Pflegeelterninitiative im Landkreis Harburg zu der unterschätzten Gefahr....