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Ein Barbier darf laut Handwerksordnung Barthaare schneiden, rasieren und trimmen sowie Ohr- und Nasenhaare entfernen Sobald er auch Friseurdienstleistungen anbietet, benötigt er die dafür erforderliche Meisterqualifikation | Foto: Adobe Stock / Andrii
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Boomender Markt mit Schattenseiten
Friseure leiden unter Barbershops

Mittlerweile gehören sie zum Stadtbild vieler Einkaufsstraßen: Barbershops. Doch hinter der glänzenden Fassade einiger dieser Läden verbergen sich zum Teil fragwürdige Geschäftspraktiken, die nicht nur dem Friseurhandwerk schaden, sondern auch erhebliche gesundheitliche und arbeitsrechtliche Probleme mit sich bringen. Ein Barbier darf laut Handwerksordnung lediglich Barthaare schneiden, rasieren und trimmen sowie Ohr- und Nasenhaare entfernen. Doch die Realität sieht oft anders aus: Viele...