Corona-Regeln
Gartencenter und Blumenläden dürfen in Niedersachsen ab Samstag, 13. Februar, öffnen
(bim/ts). Niedersachsen erlaubt während des Lockdowns einige wenige Erleichterungen: Ab dem morgigen Samstag, 13. Februar, dürfen Gärtnereien, Gartencenter und Gartenmärkte und alle weiteren Verkaufsstellen für Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen sowie für Blumengestecke und Grabschmuck öffnen, teilte die Landesregierung am heutigen Freitag mit. Randsortimente wie Töpfe, Blumenschmuck und Gartenartikel dürfen ebenfalls verkauft werden. Der Verkauf von Pflanzen und Blumen ist außerdem...