Blaulicht
Oskar Gröning muss in Haft
Oberlandesgericht Celle wies die Beschwerde des 96-Jährigen ab thl. Lüneburg. Der ehemlaige SS-Mann Oskar Gröning muss jetzt doch in Haft. Das Oberlandesgericht Celle hat die Beschwerde des 96-Jährigen zurückgewiesen, hält ihn für haftfähig. Das Landgericht Lüneburg hatte Gröning im Juli 2015 wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Das ehemalige SS-Mitglied hatte eingeräumt, im Konzentrationslager Auschwitz Geld aus dem Gepäck der Verschleppten, das...