Oskar Gröning muss in Haft
Oberlandesgericht Celle wies die Beschwerde des 96-Jährigen ab
thl. Lüneburg. Der ehemlaige SS-Mann Oskar Gröning muss jetzt doch in Haft. Das Oberlandesgericht Celle hat die Beschwerde des 96-Jährigen zurückgewiesen, hält ihn für haftfähig.
Das Landgericht Lüneburg hatte Gröning im Juli 2015 wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Das ehemalige SS-Mitglied hatte eingeräumt, im Konzentrationslager Auschwitz Geld aus dem Gepäck der Verschleppten, das diese auf der Bahnrampe des Lagers zurückgelassen hatten, gezählt und weitergeleitet zu haben. Diese Arbeit brachte ihm auch den Beinamen "Buchhalter von Auschwitz" ein.
Das Gericht bezieht sich bei seiner Entscheidung auf das Sachverständigengutachten eines Amtsarztes, dass Gröning grundsärtzlich für haftfähig einstufte. Die Bedürfnisse des Seniors, die sich aufgrund seines hohen Alters ergäben, könnten im Vollzug berücksichtigt werden, heißt es.
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