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Der WEISSE RING informiert
Trickbetrug am Telefon
Bank muss grundsätzlich nicht den Grund der Bargeldabhebung erfragenImmer wieder stellt sich die Frage: "Wie kann es geschehen, dass ein Bankangestellter einer Seniorin einen Betrag von mehreren zehntausend Euro in bar aushändigt?" Tatsächlich hat die Bank keine Pflicht, die Gründe für eine außergewöhnlich hohe Abhebung zu hinterfragen, wenn ein Kunde am Schalter darum bittet. Obwohl diese Verpflichtung nicht besteht, erkundigen sich Bankangestellte häufig aus Sorge vor möglichen Trickbetrügen...