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Trickbetrug am Telefon
Bank muss grundsätzlich nicht den Grund der Bargeldabhebung erfragen
Immer wieder stellt sich die Frage: "Wie kann es geschehen, dass ein Bankangestellter einer Seniorin einen Betrag von mehreren zehntausend Euro in bar aushändigt?" Tatsächlich hat die Bank keine Pflicht, die Gründe für eine außergewöhnlich hohe Abhebung zu hinterfragen, wenn ein Kunde am Schalter darum bittet. Obwohl diese Verpflichtung nicht besteht, erkundigen sich Bankangestellte häufig aus Sorge vor möglichen Trickbetrügen nach dem Grund der Abhebung. Letztlich sind sie jedoch dazu verpflichtet, dem Wunsch des Kunden nachzukommen und die Auszahlung zu tätigen.
Bank haftet nicht für Betrugsschaden nach Schockanruf
Das Landgericht Dortmund hat in einem Urteil vom 24. Januar 2024 (Az. 3 O 340/23) die geltende Rechtslage in folgendem Fall bestätigt:
Eine 66-jährige Kundin einer Bank wurde Opfer eines Schockanrufs. Sie wollte 25.000 Euro in bar abheben, was untypisch für sie war. Ein vermeintlicher Polizeibeamter hatte sie angerufen und behauptet, ihre Enkelin sei in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt und würde ins Gefängnis kommen. Um eine Haftstrafe zu vermeiden, wurde die Kundin von dem Anrufer aufgefordert, eine Kaution in Höhe von 25.000 Euro zu hinterlegen.
Das Landgericht entschied, dass die Bank für den Schaden nicht haftbar gemacht werden kann. Der Schaden sei erst durch die Weitergabe des Bargelds an den Betrüger entstanden und die Bank hätte ihre vertragliche Pflicht erfüllt. Die inneren Beweggründe der Kundin waren den Bankmitarbeitern nicht bekannt. Es wäre übermäßig, von der Bank zu verlangen, bei jeder hohen Bargeldabhebung nachzufragen.
Hier wichtige Präventionstipps, damit Sie nicht Opfer von Trickbetrug werden:
- Seien Sie misstrauisch, wenn der Anrufer folgende Wörter verwendet:
- B a r g e l d
- S c h m u c k
- K a u t i o n
Beenden Sie in diesen Fällen sofort das Telefongespräch! - Geben Sie am Telefon niemals persönliche Informationen preis!
- Rufen Sie die Polizei
Hier erhalten Sie Hilfe
Wenn Sie von einer Straftat betroffen sind und Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WEISSEN RINGS mit Rat und Tat zur Seite!
So erreichen Sie den WEISSEN RING im Landkreis Harburg:
Tel.: 0151 551 647 33
E-Mail: harburg-kreis@mail.weisser-ring.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage:
https://harburg-kreis-niedersachsen.weisser-ring.de/
Wenn Sie Interesse an der ehrenamtlichen Hilfe für Opfer von Straftaten haben, unser Team unterstützen möchten und im Landkreis Harburg wohnen, freuen wir uns über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
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