Panorama
Gesetzliche Sperrfrist der Gülledüngung endet
Landwirte können wieder Gülle ausfahren / Düngemittel dürfen nur streifenförmig aufgebracht werden
(sv/nw). Die durch die Düngeverordnung festgelegte Sperrfrist für stickstoffhaltige Dünger endet am Sonntag, 31. Januar. Damit können Landwirte ab Anfang Februar diese Düngemittel wieder auf Acker- und Grünlandflächen ausbringen, berichtet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK). Der Gesetzgeber hat diese Pause verordnet, da die Vegetation in den Wintermonaten ruht und kaum Nährstoffe aufnimmt. Betroffen von der Sperrfrist sind Gülle, Jauche, Gärreste aus Biogasanlagen, Geflügelkot,...