Politik
Bürgervotum ist unzulässig: B-Plan-Gegner in Nindorf scheitern an Bestimmungen der niedersächsischen Kommunalverfassung
jd. Beckdorf-Nindorf. Erneut gerät ein Vorhaben in der Samtgemeinde Apensen in Konflikt mit dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG): Kaum hat sich in der Gemeinde Apensen die Aufregung um die laut Kommunalverfassung ungültige Wahl von Vize-Rathauschefin Sabine Benden zur Apenser Gemeindedirektorin gelegt, ist das kommunale "Grundgesetz" Thema in der Gemeinde Beckdorf. Dort sind es allerdings nicht die Politiker, die gesetzliche Vorgaben nicht beachtet haben, sondern die Bürger....