Kunstrasenplatz: Stadt Buchholz siegt in erster Instanz
"Wir fühlen uns nicht ernst genommen": Bürger klagen gegen zu intensive Nutzung des Areals an der Wiesenschule os. Buchholz. "Unterlassung, einen Schulsportplatz Dritten für außerschulische Sport- und andere Zwecke zu überlassen" - unter diesem sperrigen Titel in Gerichtsdeutsch verbirgt sich ein Verfahren, das Bürger angestrengt haben, weil sie sich mit ihren Bedenken von der Stadt Buchholz nicht ernst genommen fühlen. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg gewann die Stadt...