Panorama
Urteil gegen SS-Mann rechtskräftig
(thl). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision im Verfahren gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning (95) verworfen. Der als "Buchhalter von Auschwitz" bekannt gewordene Senior, war im Juli 2015 vom Lüneburger Landgericht wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren verurteilt worden. Gröning hatte in dem Prozess eingeräumt, im zweiten Weltkrieg an der Tötungsmaschenerie im Konzentrationslager Auschwitz beteiligt gewesen sein, indem er das Geld der verschleppten Juden...