Tödliche Messerstecherei in Fredenbecker Flüchtlingsunterkunft
Der Täter muss in die Psychiatrie
tk. Stade. Psychiatrie statt Gefängnis: Der Flüchtling aus dem Sudan (30), der im November 2019 in Fredenbeck einen Mitbewohner (47) in der Unterkunft in einem ehemaligen Hotel mit Messerstichen getötet hatte, ist wegen seiner schweren psychischen Erkrankung nicht schuldfähig. Das hat die Große Strafkammer am Landgericht Stade geurteilt. Der Mann kommt daher in den Maßregelvollzug und nicht in eine Justizvollzugsanstalt. Wie lange er dort bleiben wird, ist völlig offen. Die Unterbringung ist...