Tödliche Messerstecherei in Fredenbecker Flüchtlingsunterkunft
Der Täter muss in die Psychiatrie

Das 47-jährige Opfer hatte sich noch lebensgefährlich verletzt bis in den Supermarkt geschleppt | Foto: Polizei
  • Das 47-jährige Opfer hatte sich noch lebensgefährlich verletzt bis in den Supermarkt geschleppt
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tk. Stade. Psychiatrie statt Gefängnis: Der Flüchtling aus dem Sudan (30), der im November 2019 in Fredenbeck einen Mitbewohner (47) in der Unterkunft in einem ehemaligen Hotel mit Messerstichen getötet hatte, ist wegen seiner schweren psychischen Erkrankung nicht schuldfähig. Das hat die Große Strafkammer am Landgericht Stade geurteilt.

Der Mann kommt daher in den Maßregelvollzug und nicht in eine Justizvollzugsanstalt. Wie lange er dort bleiben wird, ist völlig offen. Die Unterbringung ist unbefristet und wird auch damit begründet, dass von dem Sudanesen weiterhin eine Gefahr ausgeht.

Das Verbrechen hatte im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt, weil sich das lebensgefährlich verletzte Opfer noch aus der Unterkunft geschleppt hatte und schließlich im Eingangsbereich eines Supermarktes zusammengebrochen war. Der 47-Jährige starb wenig später im Krankenhaus.