Prozess um einen "Straßenraub"
jd. Harsefeld. Grundeigentümerin klagt erfolgreich gegen Gemeinde: Straße darf nicht öffentlich genutzt werden. Vor Gericht landete jetzt ein ungewöhnlicher Fall von "Straßenraub". Wobei dieser Begriff wörtlich zu verstehen ist: Die Klägerin wirft dem Flecken Harsefeld vor, sich widerrechtlich ein Stück einer Straße angeeignet zu haben, das ihr gehört. Die Gemeinde beruft sich hingegen darauf, dass die Straße vor mehr als 30 Jahren für den öffentlichen Verkehr gewidmet worden sein soll. Das...