Verbraucherzentrale: Vorsorge-Handbuch
Wenn es ohne Hilfe nicht geht
Seit Anfang 2023 ist gesetzlich geregelt, dass Verheiratete über die Behandlung des erkrankten Ehepartners entscheiden können, wenn er oder sie krankheitsbedingt dazu nicht mehr in der Lage ist - und keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vorliegt. Dieses neue Notvertretungsrecht ist jedoch nicht nur auf einen Zeitraum von sechs Monaten eingeschränkt, sondern räumt vermögensrechtliche Entscheidungen auch nur teilweise ein. Vorzusorgen für den Fall, dass es ohne Hilfe nicht mehr geht –...