Meineid: Kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen
Ein falscher Schwur vor Gericht
jd. Stade. Vor Gericht sollte man sich als Zeuge an die Wahrheit halten, sonst kann man ganz schnell mit einem Bein im Gefängnis stehen. Diese Erfahrung machte jetzt ein Handwerker aus Stade, der wegen uneidlicher Falschaussage und Meineids angeklagt wurde. Letzteres ist laut Strafgesetzbuch sogar ein Verbrechen. Mit seiner offenbar falschen Aussage in einem zivilen Schadensersatzprozess handelte sich der Angeklagte eine dreizehnmonatige Haftstrafe ein, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung....