Verwaltung soll nacharbeiten
Tostedter Kreisverkehr in Gefahr?
bim. Tostedt. Scheitert der Bau des für den Verkehrsfluss in Tostedts Ortsdurchfahrt so wichtigen Kreisverkehrs auf der B75/L141/K57 in Tostedt, weil er zu viel Fläche verbraucht und die Frage einer Fußwegeverbindung nicht geklärt werden kann? Das lässt zumindest die Beratung im jüngsten Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde befürchten.
Rückblick: Anlass für die Überplanung des Eckgrundstücks an der Einmündung Buxtehuder Straße/Kastanienallee (B75) war ein Antrag vom "Zum Meierhof"-Inhaber, den jetzigen Parkplatz zu bebauen. Damit hatte sich die Tostedter Politik erstmals im November 2015 befasst - und dabei auch die Diskussion um den Bau eines Kreisverkehrs initiiert.
Abstimmungsgespräche
sind abgeschlossen
Die Abstimmungsgespräche mit den Straßenbaulastträgern - der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Bundes- und die Landesstraße und dem Landkreis Harburg für die Kreisstraße - sind inzwischen zumindest so weit abgeschlossen, dass mit dem Bauleitplanverfahren begonnen werden könnte. Die Landesstraßenbaubehörde plant für 2023, die Fahrbahnoberfläche in der Ortsdurchfahrt zu sanieren. Um in diesem Zusammenhang den Kreisverkehr realisieren zu können, sollte der Bebauungsplan bis zum Frühjahr 2022 Rechtskraft erlangt haben.
Bauamtsleiter Axel Seute wies auf die zukünftige Entwicklung im nördlichen Bereich der B75 hin, in dem laut Flächennutzungsplan ein Gewerbegebiet ausgewiesen ist. Im Bereich des Kreisverkehrs als westlichem Ortseingang solle laut Planung eine verdichtete Bebauung entstehen. Gedacht sei an die Festsetzung eines Mischgebietes mit einer Zweigeschossigkeit direkt am Kreisel.
Mehrere Ratsmitglieder
lehnten Planung ab
Diese Planung lehnten mehrere Ratsmitglieder ab, weil ihnen Gebäude mit einer Firsthöhe von 13 Metern zu hoch sind. Außerdem forderten sie, die alten Eichen durch Festsetzungen im Bebauungsplan zu schützen und die ökologisch bedeutsame Streuobstwiese zu erhalten.
Weiteres Problem: Damit die Einmündungen der L141 (Buxtehuder Straße) und der K57 (Todtglüsinger Straße) auf die Bundesstraße zu einem Knotenpunkt zusammengeführt werden können, müsste die Einmündung der Buxtehuder Straße nach Nordosten verlegt werden. Das wiederum führt dazu, dass ca. 60 Meter des bestehenden Fußwegs zwischen Buxtehuder- und Dieckhofstraße "abgehängt" würden. Für viele Fußgänger, Radfahrer und Schulkinder ist das aber eine wichtige Wegeverbindung, u.a. zum Wochenmarkt, zur Kindertagesstätte, zu Grundschule und betreutem Wohnen. Alternative wäre ein Weg über ein Privatgrundstück. Gerhard Netzel (SPD) bezeichnete es als unfair, dass der betreffende Grundstückseigentümer darauf hoffe, dass sich ein anderer bereiterklärt, eine alternative Wegeführung zur Dieckhofstraße zu ermöglichen. Ihm solle in einem Gespräch verdeutlicht werden, dass er für den Verkauf seiner Flächen ein Baugrundstück erhalte und aus diesem Grund eine Teilung zugunsten der Wegeführung in Kauf nehmen könne.
Vier Arbeitsaufträge
für die Verwaltung
Dr. Alexander Gröngröft (Grüne) als stellvertretender Ausschussvorsitzender ließ nach längerer Diskussion schließlich über folgende Punkte abstimmen, die mehrheitlich oder einstimmig befürwortet wurden:
- Die Mischgebiete sollen aus dem Planentwurf herausgenommen werden.
- Die ortsbildprägenden Bäume sollen im Planentwurf als zu erhalten berücksichtigt werden.
- Mit dem Eigentümer des Gasthauses ist der Stellplatzbedarf zu ermitteln.
- Die Verwaltung soll Verhandlungen mit dem betreffenden Eigentümer dahingehend aufnehmen, dass eine Grunddienstbarkeit auf der Fläche der geschlossenen Straße zugunsten der Gemeinde Tostedt eingetragen wird. Mit dieser Grunddienstbarkeit erhalten Fußgänger und Radfahrer freien Zugang. Die Verkehrssicherung und Unterhaltung obliegt der Gemeinde Tostedt.
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