Acht Monate Haft für ein Menschenleben

Der BMW wurde bei dem Unfall völlig zerstört. „Mich wundert, dass überhaupt jemand den Unfall überlebt hatte“, so ein Polizist vor Gericht | Foto: Polizei
  • Der BMW wurde bei dem Unfall völlig zerstört. „Mich wundert, dass überhaupt jemand den Unfall überlebt hatte“, so ein Polizist vor Gericht
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Amtsgericht Winsen verurteilt Tot-Raser zu einer Bewährungsstrafe / Berufung angekündigt

thl. Winsen. Der tödliche Unfall sorgte bundesweit für Aufsehen, jetzt ist das Urteil gefallen: Das Winsener Amtsgericht hat am Montagnachmittag einen jungen Mann (24) wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss der junge Mann 1.400 Euro Geldbuße zahlen und erhält drei Monate Fahrverbot.
Rückblick - Januar 2016: Ein sich in der Ausbildung befindlicher Kfz-Mechatroniker, der sich eigentlich mit Fahrzeugen auskennen sollte, rast zusammen mit drei Freunden in einem BMW mit mindestens 180 km/h über die A7. Das Besondere: Das Fahrzeug war zuvor in einen Unfall verwickelt, der Verurteilte sollte für den Besitzer eigentlich lediglich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen. Bei Thieshope platzt plötzlich ein Reifen. Der schwere Sportwagen schleudert in die Böschung, überschlägt sich mehrfach. Der nicht angeschnallte Beifahrer wird aus dem Fahrzeug geschleudert und stirbt wenig später an seinen schweren Verletzungen. Der Fahrer und seine beiden hinten sitzenden Mitfahrer tragen schwerste Verletzungen davon.
Auslöser des Reifenplatzers war nach Überzeugung des Gerichtes die Tatsache, dass der Reifen schon völlig abgefahren war. Das Profil lag deutlich unter der vorgeschriebenen Mindesttiefe, an einigen Stelle guckte bereits das Gewebe der Karkasse heraus. „Sie hatten einen Reifen bereits gewechselt, weil dieser total abgefahren war und Luft verlor. Allein schon deswegen hätten Sie die anderen Reifen genau kontrollieren müssen. Und auch die Achse haben Sie nicht auf eventuelle Schäden kontrolliert. Deswegen kam es zu diesem verhängnisvollen Unfall“, so die Richterin in der Urteilsbegründung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 24-Jährigen kündigte an, eine Berufung zu prüfen. Zufriedenheit herrschte dagegen bei den Anwälten der Nebenkläger. „Jetzt haben wir ein Urteil und können Schadenersatzansprüche geltend machen“, so die Juristen.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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