Winsen
Angeklagter hofft auf Straf-Halbierung
Unter Juristen wird die zweite Gerichtsinstanz in Strafsachen spöttisch Strafverhinderungskammer genannt. Der Grund wurde jetzt einmal mehr am Landgericht Lüneburg deutlich. Dort musste sich ein 65-Jähriger aus Winsen wegen Vergewaltigung verantworten.
Dem Senior wurde vorgeworfen, im Juni 2021 eine damals 16 Jahre alte Schülerin als Putzhilfe engagiert, diese dann aber sexuell missbraucht zu haben. In erster Instanz wurde dafür im vergangenen Jahr zu einer Haftstrafe von vier Jahren und einem Schmerzensgeld in Höhe von 9.000 Euro verurteilt.
Der Angeklagte ging in Revision, der Bundesgerichtshof kassierte das Urteil wegen Rechtsfehlern. Dadurch musste der Prozess jetzt neu aufgerollt werden. Ein Rechtsgespräch gleich zu Beginn der Verhandlung kam zum Ergebnis, die Strafe aus der ersten Instanz zu halbieren, wenn der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablege. Das tat der 65-Jährige auch prompt.
Der Prozess geht am Freitag, 27. April, weiter. Dann wird auch das Urteil erwartet.
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