"Den Falschen angeklagt" - Prozess wegen Brandstiftung: Das Verfahren hätte auch als TV-Gerichtsshow durchgehen können
thl. Winsen. Mit einem Freispruch für den Angeklagten (28) endete jetzt ein Prozess vor dem Winsener Amtsgericht. Dabei hätte das Verfahren durchaus als TV-Gerichtsshow durchgehen können, denn es wies alle dafür notwendigen Komponenten auf, von Falschaussagen
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten aus dem Landkreis Lüneburg vorgeworfen, in der Nacht zum 10. Oktober vergangenen Jahres im Winsener Ortsteil Pattensen das Carport seiner Eltern in Brand gesetzt zu haben. Die Anklage ging davon aus, dass der Angeklagte das Feuer aus Rache gelegt habe - wegen vermeintlicher "Drogenschulden" in Höhe von 70 Euro. Erstes Pech des Angeklagten: er hatte in der Tatnacht mehrfach versucht, seinen Vater telefonisch zu erreichen, was aber nicht gelang. Deshalb gingen die Fahnder von einem Racheakt aus.
Zunächst hatte sich sich der Tatverdacht im Ermittlungsverfahren erst gegen einen mehrfach vorbestraften Drogendealer aus Lüneburg gerichtet, der sich derzeit wegen einer anderen Sache in Haft befindet. Dieser hatte aber zwei Entlastungszeugen präsentiert, die aussagten, dass der Angeklagte für die Brandlegung verantwortlich sei.
An diese Aussagen wollten sich die Zeugen, die Ex-Freundin des Angeklagten sowie ein gemeinsamer Bekannter, in der Hauptverhandlung nicht mehr erinnern können. Sie verstrickten sich zudem gleich zu Beginn ihrer Vernehmung in Widersprüche und beriefen sich schließlich auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht - im Hinblick auf eine mögliche falsche Verdächtigung des Angeklagten durch sie gegenüber der Polizei. Kurios: Die Ex-Freundin war der "Einladung" des Gerichtes zuerst nicht gefolgt und wurde von der Polizei vorgeführt. Vor dem Richter sagte sie: "Das ist Privatsache, dass geht Sie überhaupt nichts an." Erst nach deutlichen Worten des Vorsitzenden, wurde die Frau zumindest etwas redseliger.
Eine weitere Zeugin sagte aus, dass die Hauptbelastungszeugin regelmäßig mit Kokain vom ursprünglich Beschuldigten (den in Haft sitzenden Drogendealer) "versorgt" worden sei und zudem ein sexuelles Verhältnis mit ihm gehabt habe. Nach einer Drogenübergabe habe er von der "Kundin" eine handschriftliche Notiz erhalten, dass diese die Schuld des Angeklagten bezeugen könne.
Schließlich hatte auch der Dealer ein erhebliches Motiv für die Brandlegung: das Opfer der Brandstiftung hatte zur Tatzeit bei ihm Schulden aus Drogenkäufen in Höhe von ca. 1.000 Euro. Aus diesem Grund rammte der Drogendealer ihm zwei Monate nach dem Brand ein Messer in den Oberschenkel und fügte diesem schwere Verletzungen zu.
Redakteur:Thomas Lipinski aus Winsen |
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