Es war kein Mordversuch

Landgericht verurteilt Elbmarscher lediglich wegen Fahrens ohne Führerschein zu Bewährungsstrafe

thl. Lüneburg. "Der anonyme Hinweis, dass der Angeklagte mit dem Auto fahre, hat bei der Polizei offensichtlich einen 'Beißreflex' ausgelöst. Man wollte ihn unbedingt fassen. Dabei hätte es eigentlich gereicht, wenn die Beamten eine Anzeige geschrieben hätten, weil sie den Beschuldigten erkannt hatten. Doch stattdessen begann die Jagd." Erneut kritisierte Richter Franz Kompisch, Vorsitzender der 4. Großen Strafkammer am Lüneburger Landgericht, deutlich das Verhalten der Polizei in dem Verfahren gegen einen 49-jährigen Familienvater aus Tespe.
Wie berichtet, wollte sich der Mann, der keinen Führerschein hat, im Juli 2016 einer Polizeikontrolle entziehen, was schließlich in einer wilden Verfolgungsfahrt quer durch die Elbmarsch gipfelte. Die Staatsanwaltschaft klagte den 49-Jährigen zunächst u.a. wegen Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr an. Doch der Richter am Winsener Amtsgericht gab das Verfahren im Rahmen der Beweisaufnahme an das Landgericht ab, weil für ihn der Pkw-Fahrer hinreichend tatverdächtig war, bei der Flucht den Tod eines Kindes und eines Radfahrers zumindest billigend in Kauf genommen zu haben.
Das passte dem Lüneburger Richter offenbar überhaupt nicht. Schon am ersten Prozesstag monierte er sich darüber, das Verfahren durchführen zu müssen und machte starke Zweifel am Tatvorwurf deutlich. Und auch die Polizisten, die den 49-Jährigen damals verfolgten, bezichtigte er der Lüge.
Nach erstem Abstreiten räumte der Angeklagte die Tat vollumfänglich ein, bestritt jedoch eine Tötungsabsicht. Die sah auch die Strafkammer nicht. "Die am Deich stehenden Mütter und Kinder waren nicht gefährdet. Sie wurden durch das Martinshorn der Polizei frühzeitig auf die Verfolgungsjagd aufmerksam, zudem sei der Angeklagte rechtzeitig nach links auf den Deich ausgewichen", so Richter Kompisch. Auch eine - zumindest - Nötigung des Radfahrers sah das Gericht nicht. "Er hat sich nie bei der Polizei gemeldet. Von daher kann es auch sein, dass er abgestiegen ist, um die Verfolgungsfahrt zu beobachten", so Kompisch weiter. Die Geschichte mit der Schranke, die der Angeklagte mit seinem Wagen durchbrochen habe, und die anschließend beim Herunterklappen den Streifenwagen beschädigt haben soll, stellte Kompisch infrage: "Es spricht einiges dafür, dass es nicht so war."
Am Ende blieb nach Ansicht der 4. Großen Strafkammer nicht viel von der ursprünglichen Anklage übrig. Das Gericht verurteilte den 49-Jährigen wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Vortäuschens einer Straftat - er hatte einen Tag nach der Flucht behauptet, sein Wagen wäre gestohlen worden - zu einer Haftstrafe von neun Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Trotz zweier laufender Bewährungen. "Ich gehe davon aus, dass dieses Verfahren mit dem Mordvorwurf einen Eindruck bei Ihnen hinterlassen hat und Sie keine weiteren Taten begehen", so Kompisch. Mit dem Urteil blieb das Gericht ein Jahr unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Auf die Verhängung einer zusätzlichen von der Anklagevertretung geforderten gemeinnützigen Arbeit von 100 Stunden verzichtete das Gericht ("Um dieses zu erfüllen, bräuchten Sie einen Führerschein") ebenso, wie auf die Stellung eines Bewährungshelfers ("Sie stehen mit beiden Beinen fest im Leben"). Auch auf eine isolierte Führerscheinsperre wurde verzichtet. Franz Kompisch: "Sie brauchen einen Führerschein, um arbeiten zu können. Es wird schwer genug für Sie, eine Fahrerlaubnis zu bekommen. Obwohl, wenn Sie eines können, dann ist es Autofahren."
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Mit seiner herben Kritik an der Polizei und dem Amtsgericht hat Franz Kompisch ein fatales Zeichen gesetzt - nicht zum ersten Mal. Immer wieder beschwert er sich in Verfahren über die nach seiner Meinung "schlechte" Arbeitsweise der anderen Organisationen. Auch in diesem Prozess vertrat er die Meinung, die Polizei hätte den Fall nur "aufgebauscht". Von daher dürfte es nicht verwunderlich sein, wenn die Ordnungshüter ihr Ansehen bei den Bürgern noch mehr verlieren. Denn bereits jetzt hat vor allem die Polizei mit immer mehr Respektlosigkeit ihr gegenüber zu kämpfen.
Kommentar
Berechtigt wäre die Kritik, wenn Kompisch sich sicher wäre, dass die beiden Beamten gelogen haben. Dann müsste aber konsequenterweise auch ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage gegen die Polizisten eingeleitet werden. Darüber hat er im Prozess aber kein Wort verloren.
Thomas Lipinski Verfahren gegen die Polizisten?

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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