Winsen
Geldstrafe für Todesfahrer aus Eyendorf
Wie bestraft man einen Autofahrer, der eine Reiterin (61) und deren Pferd totgefahren hat? Um diese Frage ging es am heutigen Dienstag vor dem Amtsgericht Winsen. Für die Angehörigen des Opfers war klar: "Der 77-jährige Angeklagte muss mindestens eine Bewährungsstrafe erhalten."
Kurzer Rückblick: Am 25. Oktober vergangenen Jahres ist ein Frau auf ihrem Pferd auf der K4 zwischen Eyendorf und Raven unterwegs, als plötzlich ein VW Tiguan von hinten heranrauscht und das Pferd samt Reiterin umfährt. Sowohl das Tier als auch die 61-Jährige versterben aufgrund ihrer schweren Verletzungen noch an der Unfallstelle.
Jetzt musste sich der Pkw-Fahrer aus der Samtgemeinde Amelinghausen wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht verantworten. Äußern wollte sich der Rentner nicht, ließ aber über seinen Anwalt eine Erklärung verlesen. Er habe den Unfall verursacht, könne sich aber nicht erklären, wie das passieren konnte.
Warum es zu dem Unfall kam, blieb auch in der Verhandlung ungeklärt, denn es gab keine direkten Unfallzeugen. Der Angeklagte hatte nach dem Unfall ausgesagt, dass er kurz einen anderen Radiosender einstellen wollte, die Frau samt Pferd zuvor aber auf der langen geraden Strecke nicht wahrgenommen habe.
"Es waren doch nur zwei, drei Sekunden", soll er Minuten später einer Ersthelferin erzählt haben. Was damit gemeint war? Unklar.
Fakt ist, der Angeklagte traf Pferd und Reiter mit einer Fahrgeschwindigkeit von 85 km/h. Das Tier lag rund 30 Meter vor der Unfallstelle entfernt, die Frau noch weiter. Fakt ist auch, es gab kaum Bremsspuren, worauf zu schließen ist, dass der Senior das Hindernis schlicht übersehen hat.
Davon ging auch das Gericht aus. "Der Unfall war vermeidbar", so Richter Dr. Meik Lange. "Hierbei handelt es sich um ein Augenblicksversagen infolge einer verkehrswidrige Ablenkung durch das Autoradio." Da der 77-Jährige geständig war und bisher unbestraft durch das Leben gegangen ist, verurteilte Lange ihn zu einer Geldstrafe von 5.850 Euro.
Im Rahmen des ihm gewährten letzten Wortes hat der 77-Jährige unter Tränen sein Bedauern zum Ausdruck gebracht und erklärt, er wünschte sich, er könne den Unfall ungeschehen machen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.