Prozess um Mord in Winsen
"Heimtücke, kein Affekt"
![Volker K. (blaues Hemd) beim Prozessauftakt im November vergangenen Jahres im Gespräch mit seinen beiden Anwälten Foto: thl](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2019/05/24/9/339959_L.jpg?1559475070)
- Volker K. (blaues Hemd) beim Prozessauftakt im November vergangenen Jahres im Gespräch mit seinen beiden Anwälten Foto: thl
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Staatsanwaltschaft will Volker K. aus Winsen lebenslang hinter Gitter bringen
thl. Lüneburg/Winsen. Volker K. (48) aus Winsen soll lebenslang hinter Gitter. Das will zumindest der Staatsanwalt und hat mit seinem Plädoyer einen entsprechenden Antrag gestellt.
Wie das WOCHENBLATT mehrfach berichtete, muss sich K. vor der 4. Großen Strafkammer am Lüneburger Landgericht verantworten, weil er am 27. Mai vergangenen Jahres seine von ihm getrennt lebende Ehefrau Doreen (40) in deren Haus in der Straße Münze in Winsen erstochen hat.
Für den Staatsanwalt ist klar, dass die Tat heimtückisch war und somit das Mordmerkmal erfüllt ist. In seinem Plädoyer ließ der Anklagevertreter die Situation des Ehepaares und den Tattag noch einmal Revue passieren. Nach der Trennung von Volker und Doreen K. sei es immer öfter zum Streit gekommen. Gründe waren der Kontakt zu den beiden gemeinsamen Kindern und Eifersucht, weil Doreen einen neuen Mann kennengelernt hatte. "Volker K. hat daraufhin gedroht, dass die beiden nicht miteinander glücklich werden", so der Staatsanwalt. "Er hatte Angst, die Kinder zu verlieren, und konnte es nicht ertragen, dass ein neuer Mann im Haus war." Der Angeklagte suchte zwar im Internet nach dem Begriff "lebenslange Haft". Trotzdem gehe er nicht von einer konkret für den Tag geplanten Tat aus, so der Staatsanwallt weiter. Schließlich habe es am Tattag noch in einem Café in Winsen ein Gespräch zwischen den getrenntlebenden Eheleuten gegeben, das "vernünftig" ablief. Trotzdem sei es keine Affekthandlung.
Abends sei Volker K. dann durch den Garten, vorbei an seinen spielenden Kindern, ins Haus gegangen, habe ein Messer mit einer 14 Zentimeter langen Klinge aus der Küche geholt und sei direkt ins Obergeschoss gegangen, wo Doreen mit ihrem neuen Freund telefonierte. "Noch bevor die Frau reagieren konnte, hat er in schneller Folge mindestens acht Mal auf ihren Oberkörper eingestochen. Dabei hat er sich selbst auch am Bein und am Finger verletzt", rekonstruierte der Ankläger die Tat.
Volker K. hatte zum Tatzeitpunkt zwar zwei Promille intus, trotzdem sah der Staatsanwalt keine verminderte Steuerungs- und Schuldfähigkeit. Damit folgte er der Aussage eines Gutachters. Keinen Glauben schenkte er dagegen den Ausführungen des Angeklagten, Doreen habe plötzlich ein Messer gezogen und es ihm in den Oberschenkel gestochen. "Zum einen hatte sie gar kein Motiv dafür, zum anderen hat ihr neuer Freund die Tat am Telefon mitbekommen und den Ablauf glaubwürdig geschildert", so der Ankläger. "Des Weiteren hatte K. bis zum laufenden Prozess diesen angeblichen Angriff nicht einmal erwähnt." Vielmehr habe er mehrfach zu Polizisten gesagt, was sie denn noch ermitteln wollten, schließlich sei der Sachverhalt doch klar.
Während Volker K. den Ausführungen der Staatsanwaltschaft mit Kopfschütteln und Abwinken folgte, schloss sich der Rechtsanwalt des Nebenklägers (der Bruder der Getöteten) der Forderung nach einer lebenslangen Haftstrafe an.
Der Prozess geht am Mittwoch, 5. Juni, um 9.30 Uhr weiter. Dann sollen die beiden Verteidiger plädieren. Das Urteil soll am Dienstag, 11. Juni, fallen.
Redakteur:Thomas Lipinski aus Winsen |
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