Seniorin ausgeraubt - Angeklagte freigesprochen
thl. Winsen. Die Tat war perfide: Vier Männer boten sich einer alten Dame (89) in Hittfeld für die Gartenarbeit an. Gearbeitet wurde zwar nicht, dafür wurde die Seniorin aber um Schmuck, Bargeld und Sparbücher im Gesamtwert von knapp 35.000 Euro erleichtert.
Das war im September 2013. Jetzt standen drei der mutmaßlichen Täter (24, 25 und 27 Jahre alt), die aus einer Sinti-Familie aus dem Raum Stade stammen, vor dem Winsener Amtsgericht. Und obwohl der Sohn der Geschädigten zumindest zwei von ihnen wiedererkannte, wurden alle drei Angeklagten freigesprochen. Möglich wurde dies durch teilweise dilettantische Ermittlungsmethoden der Polizei und durch zwei Rechtsanwälte aus Buxtehude, die sich nach eigenen Angaben "sehr streitbar" sind. Zudem sagte der Vater eines Angeklagten aus, dass sein Sohn eine ganze Woche rund um den Tattag mit der gesamten Familie auf einer Geburtstagsfeier rund 450 Kilometern von zu Hause entfernt gewesen sei. In Anbetracht der Tatsache, dass zur Familie auch minderjährige, schulpflichtige Kinder gehören und die Feier außerhalb der Ferien war, zwar eine - vorsichtig ausgedrückt - leicht zweifelhafte Aussage, allerdings ging der Richter dieser auch nicht nach.
Im Kern der Beweisaufnahme standen Lichtbild-Collagen, die die Polizei von über 90 möglichen Tätern gefertigt hatte. Darunter viele Bilder von Personen, die der Täterbeschreibung nicht im Geringsten ähnelten. Aber eben auch Bilder der Angeklagten. Da dieses nach Meinung der Anwälte aber gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoße, dürften die Collagen nicht als Beweismittel in den Prozess eingeführt werden. Denn dadurch seien die Zeugen befangen. Das sah auch der Richter so: "Für ein Urteil muss ich mir sicher sein, dass die Angeklagten die Tat auch begangen haben. Das kann ich hier aber nicht. Von daher bleibt nur ein Freispruch."
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