Sieben Jahre Haft für Vergewaltiger
thl. Winsen. Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Winsen hat heute (Dienstag) einen 19-jährigen Ägypter wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, räuberischer Erpressung, Raub in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung und wegen Körperverletzung, dabei in einem Fall in Tateinheit mit Nötigung, sowie wegen Diebstahls schuldig gesprochen und gegen ihn eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten verhängt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Asylbewerber im Herbst 2016 mehrere Betreuer in den Betreuungseinrichtungen, in denen er untergebracht war, tätlich angegriffen hat.
Des Weiteren ist das Gericht davon überzeugt, dass der Angeklagte in den frühen Morgenstunden des 7. August 2017 eine 27-jährige Frau in Pinneberg, die auf dem Weg vom Bahnhof zu ihrer Wohnung war, mit der Absicht verfolgte, diese zu vergewaltigen. Der Angeklagte packte die Frau von hinten und warf sie zu Boden. Er setzte sich mit den Knien auf ihre Arme, hielt ihr mit einer Hand Mund und Nase zu und zog das T-Shirt der Frau hoch. Als ein Anwohner auf die Situation aufmerksam wurde, nahm der Angeklagte der Frau das Handy und Portemonnaie weg und flüchtete.
In gleicher Weise ging der Angeklagte am frühen Morgen des 7. September 2017 vor. Vom Bahnhof in Winsen aus folgte er einer Frau, die zu Fuß auf dem Weg zu ihrer Arbeitsstelle war. In der Nähe der Stadthalle riss er die Frau von hinten zu Boden, schlug ihren Kopf mehrere Male auf den Asphalt und vergewaltigte sie schließlich. Anschließend zwang er die Frau, ihm ihr Geld und das Handy auszuhändigen. Die Geschädigte erlitt erhebliche Verletzungen.
Der junge Mann, der sich seit ca. 2015 als Asylsuchender in der Bundesrepublik aufhält, hat die Aussage vor Gericht verweigert. Das Schöffengericht ist aufgrund der Aussagen der in sieben Verhandlungstagen vernommenen Zeugen sowie eines molekular-biologischen Gutachtens zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte die ihm in den Anklageschriften vorgeworfenen Taten begangen hat. Das Gericht hielt den Angeklagten auch für voll schuldfähig.
Bei der Bemessung der Strafe hat das Gericht berücksichtigt, dass der Angeklagte in sehr brutaler Weise ohne jede Hemmung vorgegangen ist. Darüber hinaus hat das Gericht die schweren Folgen der Taten für die Opfer berücksichtigt. Insbesondere das Opfer der Vergewaltigung in Winsen ist durch die Tat bis heute schwer traumatisiert.
Mit dem Urteil schloss sich das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage an. Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer ausgeführt, der Nachweis der Täterschaft des Angeklagten sei nicht geführt, jedoch von einem konkreten Antrag abgesehen.
Der Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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