Überraschende Wendung im Prozess

Aus Fahren ohne Führerschein und Nötigung wurde versuchter Totschlag

thl. Winsen. Eine überraschende Wendung nahm ein Prozess am Winsener Amtsgericht gegen einen 49-jährigen Angeklagten aus der Elbmarsch: Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Mann war u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Nötigung und Vortäuschen einer Straftat vor dem Schöffengericht angeklagt worden. In dem Prozess sah das Gericht jedoch einen hinreichenden Verdacht wegen versuchten Mordes gegen den Angeklagten und verwies das Verfahren an das Schwurgericht am Lüneburger Landgericht.
Zeugen hatten in der Hauptverhandlung ausgesagt, dass der 49-Jährige auf einer Verfolgungsjagd mit der Polizei über den Elbdeich bei Marschacht mit seinem Audi A6 nur um Haaresbreite ein dreijähriges Kind auf einem Laufrad sowie einen entgegenkommenden Radfahrer verfehlt habe. In beiden Fällen sei er, ohne auszuweichen, mit hoher Geschwindigkeit auf diese zugefahren. Der Zusammenstoß mit dem Kind habe nur durch das beherzte Eingreifen einer Frau verhindert werden können, die das Kind im letzten Moment vor dem herannahenden Fahrzeug vom Weg gerissen habe; der Radfahrer habe sich nur mit einem Sprung vom Rad in den Seitenbereich des Wirtschaftsweges retten können.
Nach Auffassung des Schöffengerichts besteht daher der hinreichende Verdacht, dass der Angeklagte den Tod beider Personen zumindest billigend in Kauf genommen habe. Da die Flucht erkennbar dem Zweck gedient habe, zu verhindern, dass er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werde, bestehe zudem der hinreichende Verdacht der Verdunkelungsabsicht, mithin eines versuchten Mordes in zwei Fällen.
Auslöser der filmreifen Szenen war ein Tipp, den die Polizei bekommen hatte, dass der Elbmarscher trotz Fahrverbots mit einem Auto unterwegs war. Auf der Elbbrücke bei Geesthacht wollten die Beamten den Wagen stoppen, doch der 49-Jährige gab Gas. Zunächst fuhr der Mann über die B404 - teilweise auf der Gegenfahrbahn -, verließ diese dann aber und fuhr auf den Elbdeich - alles mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Nach den Vorfällen mit dem Kind und dem Radfahrer musste der Flüchtige seine Fahrt an einer Baustelle abstoppen, sodass die Polizei ihren Wagen schräg vor den Audi stellen konnte. Als ein Beamter hinter dem Fahrzeug des Elbmarscher war, legte dieser den Rückwärtsgang ein und gab wieder Gas. Der Ordnungshüter rettete sich mit einem Sprung zur Seite. Am Ende gelang dem 49-Jährigen zunächst die Flucht.
Besonders dreist: Am nächsten Tag meldete der Mann bei der Polizei in Hamburg seinen Audi als gestohlen. Dumm nur, dass die Polizeibeamten ihn bei der Verfolgungsjagd erkannt hatten und er deshalb doch vor Gericht landete.