Urteil im Prozess um Mord in Winsen
Volker K. muss lebenslang hinter Gitter
thl. Lüneburg. "Die ganze Entstehungsgeschichte glauben wir Ihnen. Aber von Ihrer Einlassung glauben wir kein Wort. Das war heimtückischer Mord." Mit diesen Worten schickte die 4. Große Strafkammer am Lüneburger Landgericht Volker K. (48) lebenslang hinter Gitter.
Wie das WOCHENBLATT berichtete, war Volker K. angeklagt, weil er im Mai vergangenen Jahres seine von ihm getrennt lebende Ehefrau Doreen (40) in deren Haus an der Straße Münze in Winsen erstochen hatte.
Zu Beginn des Prozesstages plädierten zunächst die Verteidiger von K., nachdem sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage am vergangenen Prozesstag ihre Schlussvorträge gehalten hatten. Die Anwälte kamen in ihrem knapp zweieinhalbstündigen Plädoyer zu dem Schluss, dass die Tat kein Mord, sondern ein minderschwerer Fall von Totschlag war. "Doreen K. hat unseren Mandanten plötzlich angegriffen und ihm ein Messer ins Bein gestochen. Das war rechtswidrig und mindestens schwere Körperverletzung", argumentierten die Advokaten. Dadurch habe sich die sowieso schon "sehr emotionale Situation" noch weiter hochgeschaukelt. "Doreen K. fühlte sich bedroht und hatte sich deswegen bewaffnet. Von daher ist der Vorwurf, sie wäre arg- und hilflos gewesen, nicht haltbar. Sie hat den Angriff unseres Mandanten durch ihr Verhalten provoziert", waren sich die Anwälte sicher. Auch die Tatsache, dass Volker K. keine Vorstrafen habe, ein Geständnis abgelegt, Reue gezeigt und nach der Tat den Rettungsdienst gerufen habe und zudem erheblich betrunken gewesen sei, sprächen für ihn und müssten ihm bei der Strafzumessung zugute gehalten werden. "Schon die Tat und das Verfahren mit mehr als ein Jahr U-Haft ist für ihn eine Strafe. Denn Volker K. hat nicht nur seine Freiheit, seinen Job und seine Kinder verloren, sondern seine gesamte bürgerliche Existenz."
Abschließend stellten die Verteidiger verschiedene Hilfsbeweisanträge für den Fall, dass das Gericht doch von Mord ausgehe.
Den Ausführungen der Anwälte wollte das Gericht nicht folgen. "Wir gehen nicht davon aus, dass Volker K. die Tat lange im Voraus geplant hatte. Aber am Tattag fasste er den spontanen Entschluss, nachdem seine Ehefrau ihm erzählt hatte, dass er die gemeinsamen Kinder nur noch in Begleitung des Jugendamtes sehen werde", so der Vorsitzende. "Sein Motiv war der drohende endgültige Kontollverlust." Dass Doreen K. ihren Mann zuerst mit einem Messer angegriffen haben soll, glaubte die Kammer auch nicht. "Dazu hatte die Frau kein Motiv", hieß es. Dagegen würden auch die Verletzungen des Opfers sprechen: Drei Messerstiche aus verschiedenen Winkeln in Richtung Herz sowie zahlreiche Schnittverletzungen an Armen und Händen, die von einer versuchten Messerabwehr stammen. Letztendlich lehnte die Kammer auch die Beweisanträge als unrelevant ab.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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