Weihnachten zu Hause
Weihnachtsgnade für 43 Strafgefangene
Seit 1999 wird in Niedersachsen die sogenannte Weihnachtsgnade praktiziert. So auch in diesem Jahr. Dadurch kamen insgesamt 43 Gefangenen aus zehn Justizvollzugsanstalten vorzeitig aus dem Knast. Insgesamt blieben ihnen dadurch 924 Hafttage erspart.
Ein Gnadenerweis vor Weihnachten ist in Niedersachsen nur unter engen Voraussetzungen möglich: Die restliche Haftzeit darf noch maximal einen Monat betragen und das Verhalten muss beanstandungsfrei gewesen sein. Von der vorzeitigen Entlassung ausgeschlossen sind Gefangene, die wegen vorsätzlicher Tötungs- oder Sexualdelikte in Haft sind. Wer möchte, kann die Gnade auch ablehnen. Insgesamt vier Gefangene haben dieses Jahr darauf verzichtet, vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden.
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