Amazon-Prozess
Zweimal Haft, einmal Bewährung

thl. Winsen/Lüneburg. Drei Jahre und sechs Monate Haft für Atmir I., drei Jahre und drei Monate Haft für Nazif A. und zwei Jahre Haft - ausgesetzt zur Bewährung - für Adis A. - so lautet das Urteil des Lüneburger Landgerichtes im sogenannten Amazon-Prozess.
Wie das WOCHENBLATT berichtete, war das Trio dreimal bei dem Online-Versandriesen in Winsen eingestiegen und hat dabei Smartphones, Fitnesstracker und Tablets im Wert von rund 500.000 Euro gestohlen. Bei den Beutezügen hielten sich die Täter teilweise bis zu fünf Stunden in dem Objekt auf. Als sie nach dem letzten Einbruch aus dem Gebäude kamen und ihre schweren, vollgestopften Taschen hinter sich herzogen, wartete bereits das MEK - Handschellen klickten. Die drei Mazedonier kamen in U-Haft. Lediglich Adis A. bekam nach zehn Wochen eine Haftverschonung, weil er in seinen Verhören umfassend auspackte und den Code für sein Handy preisgab, sodass die Ermittler den WhatsApp-Verlauf zwischen dem Trio auswerten konnten.
Der Richter sprach in der Urteilsbegründung von einem ungewöhnlichen Verfahren. "Ich habe noch nie erlebt, dass wir während der Hauptverhandlung einen Hinweis auf den Verbleib der Beute bekommen", resümierte er. Nazif A. hatte im Prozess den Hinweis auf ein Schließfach bei einer Hamburger Bank gegeben, in dem Atmir I. einen Barbetrag in Höhe von 87.500 Euro aufbewahrte. Auf die Rückgabe dieses Geldes verzichtete I. genauso wie auf 16.500 Euro Bargeld, die bei einer Durchsuchung bei ihm zu Hause sichergestellt worden waren. "Die Summen sollen als Schadenswiedergutmachung dienen", unterstrich sein Verteidiger Dr. Gerhard Strate.
Der Plan des Trios war perfide. Atmir I. arbeitete zunächst bei Amazon und ließ von dort einen Generalschlüssel mitgehen, als seine Tätigkeit endete. Anschließend überredete er Adis A. und seinen Onkel Nazif A. zu der Tat und versprach ihnen, dass sie "nie wieder Geldsorgen haben würden". Adis A. heutere schließlich als Wachmann bei Amazon an und arbeitete sich innerhalb von zwei Monaten zum Schichtleiter hoch, der die Möglichkeit hatte, die Alarmanlagen auszuschalten. Sobald Adis A. seinen Komplizen über WhatsApp grünes Licht gab, stiegen diese über ein schlecht gesichertes Oberlicht in das Lager ein.
Durch einen bei einer Inventur festgestellten Fehlbestand fielen Amazon die Diebstähle auf. Schnell geriet Adis A. durch den zeitlichen Verlauf der Taten ins Visier.
Sein Geständnis, seine Beihilfe zur Aufklärung und seine bisherige Unbescholtenheit retteten Adis A. schließlich auch vor einer Haftstrafe ohne Bewährung. "Das ist aber kein Freifahrtsschein. Sie hätten zu jeder Zeit die Möglichkeit gehabt, aus der Bande auszusteigen", mahnte der Richter. Eine Bewährungsstrafe wollte auch die Verteidigung von Nazif A. erwirken. Doch angesichts von 19 Vorstrafen, die Mehrheit wegen Diebstählen, und vier Bewährungsstrafen mochte sich die Kammer nicht dazu durchringen. "Der Tipp mit dem Schließfach war zwar Gold wert, dennoch haben Sie in der Vergangenheit durch die Bewährungen Warnschüsse erhalten, die nicht gewirkt haben", so der Richter.
Der Verteidiger von Atmir I. haderte damit, dass die Mitangeklagten seinem Mandanten "vor das Schienbein getreten" hätten, war aber am Ende mit der Höhe der verhängten Freiheitsstrafe für seinen Mandanten nicht unzufrieden.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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