Ein Fall von "Bespitzelung"? Elbmarscher Jurist erhebt schwere Vorwürfe gegen Verwaltungschef

Samtgemeindebürgermeister Rolf Roth
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ce. Elbmarsch. Die bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Harburg laufenden Ermittlungen wegen der eventuellen Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Elbmarscher Samtgemeindebürgermeister Rolf Roth schlagen immer höhere Wellen. Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch die Ratsgruppe Grüne/Piraten, die geklärt haben will, ob die Verwaltung bei der Entlassung der Jugendpflegerin einen hohen finanziellen Schaden für die Kommune verursacht habe (das WOCHENBLATT berichtete). Jetzt legt Rechtsanwalt Dr. Jörn Lütjohann aus Marschacht nach und richtet gegen Roth eine "erweiterte Anzeige" an die Kommunalaufsicht und den Landesdatenschutzbeauftragten. "Es besteht der Verdacht auf erhebliche straf- und bußgeldbewährte Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz", begründet Lütjohann seinen Schritt.
Der Jurist wirft Rolf Roth unter anderem vor, er habe die "Bespitzelung" der früheren Jugendpflegerin "mindestens geduldet". Jörn Lütjohann verweist dabei auch auf das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Lüneburg. Dort hatte Roth erklärt, eine Kollegin der Jugendpflegerin habe in Eigeninitiative aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei Arbeitszeiten Buch über die tatsächliche Dienstausübung der Pädagogin geführt und die Aufzeichnungen der Verwaltung vorgelegt. Diese - so betonte Roth seinerzeit - habe die Kontrollen jedoch nicht angeordnet.
Lütjohann erinnert daran, dass die mündliche Gerichtsverhandlung "27 Jahre nach dem Fall der Mauer" stattgefunden habe. Damals habe sich "die Bevölkerung der DDR (...) sich auch gegen die Einschränkungen der persönlichen Freiheit durch staatliche Bespitzelungen und Unterdrückung gewandt".
"Herr Lütjohann schießt weit über das Ziel hinaus, wenn er die Verwaltung der Samtgemeinde gar in die Nähe des DDR-Unrechtsregimes rückt", erklärt hierzu auf WOCHENBLATT-Anfrage Rechtsanwalt Ralf Neubauer, dessen Kanzlei Rolf Roth im Kommunalaufsichts-Fall vertritt. "Wenn der Abgeordnete sogar Zusammenhänge zwischen dem Termin der Gerichtsverhandlung am 10. November 2016 und dem Jahrestag des Mauerfalls am 9. November 1989 sieht, belegt dies recht eindrücklich, dass die Vorwürfe nur der eigenen politischen Profilierung und nicht der sachlichen Aufarbeitung dienen sollen", so Neubauer weiter. Er spielt auf Lütjohanns Mitgliedschaft im Kreistag des Landkreises Harburg an. Roth hatte erklärt, die Anzeige "ausschließlich als Privatperson und nicht als Kreistagsmitglied verfasst" zu haben.
Im Urteil des Arbeitsgerichts fänden sich - so Neubauer - zu den von Lütjohann behaupteten datenschutzrechtlichen Verstößen keinerlei Angaben. Auch die Anwaltskanzlei habe trotz eingehender Überprüfung "keine Verletzung von Dienstpflichten" bei Roth festgestellt. Neubauer stellt schließlich klar, dass dem Verwaltungschef an einer "unvoreingenommenen rechtlichen Überprüfung" der Beschwerde der Gruppe Grüne/Piraten bei der Kommunalaufsicht gelegen sei.

Samtgemeindebürgermeister Rolf Roth
Rechtsanwalt Dr. Jörn Lütjohann | Foto: archiv/ce
Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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