Grünes Licht für das Winsener Oktoberfest
Verwaltungsgericht Lüneburg weist Unterlassungsklage eines Rechtsanwaltes ab
thl. Winsen/Lüneburg. Das große Oktoberfest bei Famila im Winsener Luhe Park kann wie geplant stattfinden. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am Donnerstag die Unterlassungsklage eines Rechtsanwaltes (Name der Red. bekannt) abgewiesen. Das bestätigt Gerichtssprecherin Dr. Ines Meyer-Albrecht dem WOCHENBLATT auf Nachfrage.
Wie berichtet, hatte ein Rechtsanwalt, der in der Nähe des Luhe Parks wohnt, ein Eilverfahren angestrebt, damit das Oktoberfest abgesagt wird. Sein Ansinnen begründete er mit Lärmbelästigung, die von dem Fest ausgehe. In seinem Eilantrag führte er sämtliche Feste auf, die im Luhe Park, in den Luhegärten und in der Innenstadt gefeiert werden. Durch die Lärmbelästigungen der vergangenen Veranstaltungen sei er schon "arg gebeutelt".
Dem wollte das Gericht nicht folgen. Bei dem Oktoberfest handele es sich um ein "seltenes Ereignis", das eine Ausnahme von der Gefahrenabwehrverordnung begründe, heißt es. Doch darauf komme es nicht alleine an. "Für die Kammer war auch das öffentliche Interesse ausschlaggebend", so Meyer-Albrecht. Immerhin seien schon mehrere tausend Karten verkauft worden. Die anderen vom Kläger aufgeführten Veranstaltungen, durch die er sich schon gestört fühlte, waren für das Gericht unerheblich, weil diese teilweise sehr weit weg vom jetzigen Veranstaltungsort stattfanden.
Um dem Schutzinteresse des Rechtsanwaltes aber zu genügen, hat das Verwaltungsgericht die Auflage erteilt, dass die Musikanlage vor der Veranstaltung eingepegelt werden muss, um die Lärmrichtwerte einzuhalten. Außerdem muss dem Kläger nach dem Oktoberfest ein schalltechnischer Messbericht übergeben werden. Und: Sollten die erlaubten Immissionswerte überschritten werden, muss die Veranstaltung beendet werden.
Bei der Stadt Winsen, die die Genehmigung für das Oktoberfest erteilt hatte, ist man froh über die Entscheidung. "Unsere Rechtsauffassung hat sich bestätigt", sagt Sprecher Theodor Peters. "Die Auflagen des Gerichtes ergänzen die Reihe von Auflagen, die wir bereits festgelegt hatten." Auf jeden Fall freue man sich, dass das Fest jetzt durchgeführt werden könne.
• Der Rechtsanwalt kann gegen den Beschluss der Kammer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen, das dann neu entscheiden würde. Ob er das allerdings macht, ist unbekannt.
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