Maulkorb für Winsener Bauer Porth

Aufgrund dieses Berichtes im WOCHENBLATT
verklagte Jarms seinen Verpächter | Foto: MSR
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Streitfall Schweinemastanlage: Stinkende Gülle ist nach Ansicht des Gerichtes Alt-Gülle

thl. Borstel. "Gülle stinkt zum Himmel" titelte das WOCHENBLATT im September vergangenen Jahres und berichtete über Bauer Siegfried Porth aus Borstel, der sich bei seinen Nachbarn für den Güllegestank im Dorf entschuldigte. Der Pächter seines Schweinestalls - Mastanlagenbetreiber Torsten Jarms - habe seinerzeit zum wiederholten Male den Güllebehälter nicht mit Stroh abgedeckt, wodurch sich der Gestank ausbreiten konnte, behauptete Porth seinerzeit.
Deswegen zog Jarms vor Gericht und verklagte Porth auf Unterlassung. Jetzt sprach das Winsener Amtsgericht ein Urteil in der Sache und verpasste dem Verpächter einen Maulkorb. Übersetzt: Porth darf diese Behauptung nicht wiederholen, vor allem nicht dem WOCHENBLATT gegenüber. Ansonsten droht ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro oder drei Monate Haft.
Nach Ansicht des Gerichtes, handelte es sich bei der Gülle um sogenannte Alt-Gülle, die noch aus der Zeit stamme, als Porth selbst eine Schweinezucht in dem Stall betrieben habe. Denn bereits im September 2015 sei Porth verurteilt worden, die Gülle aus dem Behälter entfernen zu lassen und den gereinigten Behälter an Jarms zu übergeben. Der Verpächter habe jedoch nur eine Entsorgungsquittung aus Oktober 2016 vorlegen können, sodass das Gericht davon ausgeht, dass Porth der Anordnung nicht nachgekommen sei, seinem Pächter, mit dem er bekanntermaßen in Clinch liegt, die Sache aber "in die Schuhe schieben" wollte.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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