Förderbescheid vom Land für den Landkreis
Sieben Millionen Euro für Breitbandausbau im Landkreis Harburg
ce. Landkreis. Das Land Niedersachsen fördert den Breitbandausbau im Landkreis Harburg mit sieben Millionen Euro. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann übergab den Zuwendungsbescheid jetzt in Winsen an Landrat Rainer Rempe. Das Geld stammt aus den Mitteln der Digitalen Dividende II - das sind Erlöse der Versteigerung von Frequenzen für mobiles Breitband - und aus dem Sondervermögen für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen.
Damit werden die unterversorgten Gebiete mit schnellem Internet mit mindestens 50 Mbit/s versorgt. Der Ausbau ist bereits in vollem Gange. "Im Landkreis Harburg wollen wir den digitalen Wandel aktiv gestalten. Schnelles Internet für alle Haushalte, aber auch für Unternehmen ist dafür eine wichtige Voraussetzung“, erklärte Rainer Rempe. "Zukunftsfähige Infrastrukturen bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Digitalisierung in unserem Land“, betonte Bernd Althusmann.
Das Breitbandprojekt des Landkreises und 25 seiner Gemeinden wird rund 7.000 private und gewerbliche Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie sämtliche kreiseigenen Schulen und optional auch alle anderen Schulen im Kreis mit Breitband-Internet mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 MBit/s versorgen (das WOCHENBLATT berichtete). Das fertige Netz verpachtet der Kreis anschließend an die EWE TEL GmbH. Kreis und Kommunen investieren bei einer Bundes- und Landesförderung von rund 50 Prozent etwa 33 Millionen Euro in den Bau des passiven Hochgeschwindigkeitsnetzes mit Leerrohren, Glasfaserkabeln und Netzverteilern. Dabei werden unter anderem allein rund 580 Kilometer Glasfaser verlegt. Die Ausbaumaßnahmen werden im gesamten Kreis vorgenommen.
Eine Voraussetzung für einen geförderten Glasfaseranschluss ist, dass sich die betreffende Immobilie zum Zeitpunkt des Markterkundungsverfahrens in einem unterversorgten Gebiet mit einer Downloadgeschwindigkeit kleiner 30 Mbi/s befinden musste. Zudem muss dem Kreis ein unterschriebener Nutzungsvertrag des Grundstückseigentümers vorliegen.
Redakteur:Christoph Ehlermann aus Salzhausen |
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