Splitt weg, Schilder bleiben
"Die Begrenzung gilt, so lange sie aufgestellt ist": Unnötige Tempolimits nerven die Autofahrer
(thl). Seit Wochen stehen Tempo-40-Schilder mit Rollsplitt-Warnzeichen ohne jede Funktion an vielen Straßen außerorts im Landkreis und nerven die Autofahrer. Dabei kommt es fast täglich zu gefährlichen Situationen zwischen Autofahrern, die ordnungsgemäß strikt Tempo 40 fahren, und solchen, die sich auf ihre eigene Wahrnehmung verlassen.
Doch wie ist die rechtliche Lage? Muss ein Autofahrer vergessene Verkehrszeichen eigentlich beachten? "Die Begrenzung gilt, so lange sie aufgestellt ist", sagt Albert Paulisch, Amtsgerichtsdirektor a.D.. "Sie mag zwar rechtswidrig und vor dem Verwaltungsgericht anfechtbar sein, wenn es für die Begrenzungen keine Rechtfertigung (mehr) gibt, aber sie gilt." Übersetzt heißt das: Wer trotzdem schneller fährt und erwischt wird, muss zahlen. Kleines Trostpflaster: Jeder Autofahrer kann gegen einen Ordnungswidrigkeiten- oder Bußgeldbescheid Widerspruch erheben. Dieser wird dann vom Landkreis geprüft. Bleibt es bei der Strafe, landet die Sache vor Gericht. Paulisch: "Bei einem solchen Fall sollte man aber auf einen milden Richter hoffen dürfen."
• Ein weiteres Problem ist der Rollsplitt, der zuhauf am Straßenrand liegt, weil er von den Autos dort hingeschleudert wurde. "Die Kehrmaschinen bekommen den Splitt nicht zu fassen, weil er außerhalb des Kehrbereiches liegt", erklärt ein Mitarbeiter der Betriebsgemeinschaft Straßenbau (BGS), der aber nicht genannt werden möchte. Offenbar mit gutem Grund: "Es gibt eine Anweisung, den Splitt dort liegen zu lassen. Schließlich schade er niemanden."
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.